Von Solvency II bis Panama
Von Bernd Neubacher, FrankfurtSolvency II, die Banken und Bausparkassen im Niedrigzinsumfeld, das Kleinanlegerschutzgesetz und Mifid II – all die Themen, über die Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), in seiner Rede zur Jahrespressekonferenz der Aufseher 2015 sprach, sind auch am Dienstag kommender Woche noch aktuell, wenn die BaFin ihren Jahresbericht 2015 vorstellen wird.Spätestens in der Fragerunde mit der versammelten Medienschar aber dürfte sich das Spektrum der Themen erweitern und etwa auch die Aktiengeschäfte von Banken um Dividendenstichtage zur Sprache kommen. Nachdem die BaFin im Februar ein Moratorium über die mit Cum-ex-Geschäften in Schieflage manövrierte Maple Bank GmbH verhängt hatte, verlangte sie von rund 1 800 Banken in Deutschland Auskunft über deren Cum-ex-Transaktionen. Hufeld darf sich auf Fragen nach vorläufigen Ergebnissen der Befragung einstellen sowie auch nach seiner Einschätzung zu Cum-cum-Geschäften, bei denen ausländische Anleger Aktien vorübergehend an Banken verleihen, um einer Besteuerung zu entgehen. Medienberichten zufolge hat etwa die Commerzbank zahlreiche solcher Transaktionen abgewickelt.Dabei wird Hufeld seine Worte mit Bedacht wählen müssen. Denn das Bundesfinanzministerium ist mit seiner jüngsten Äußerung, man halte Cum-cum-Geschäfte für “illegitim”, allerdings stellten sie “keinen strafrechtlichen Sachverhalt” dar, für den Juristen sicher keine Hilfe gewesen; findige Rechtsgelehrte könnten in dieser Einlassung auch eine Art Freifahrtschein des Ministeriums erkennen, das es bislang nicht vermocht hat, entsprechende Steuerschlupflöcher komplett zu schließen. Einholen wollen dürften die Medienvertreter zudem eine Würdigung der jüngsten Enthüllungen zu mit Hilfe der Anwaltskanzlei Mossack Fonseca eingerichteten Briefkastenfirmen sowie der Rolle deutscher Banken dabei.Neben den Details des Wertpapier- und Strafrechts dürften gleichwohl ebenso die ganz großen Themen auf der Agenda stehen. Was etwa die Digitalisierung angeht, so verwahrte sich Hufeld schon auf dem Neujahrspresseempfang der BaFin gegen Vorwürfe, die Aufsicht gehe nicht mit der Zeit und mache Start-ups unnötig das Leben schwer – weil sie keinen Sandkasten baue, in welchem solche Firmen ihre innovativen Geschäftsideen erst einmal auf Erfolgstauglichkeit testen könnten, bevor sie eine Erlaubnis beantragten. Dazu habe die Bundesanstalt kein Mandat, und dies habe seinen guten Grund, da dieses Sandkastenmodell Interessenkonflikte berge, hatte Hufeld gekontert, Start-ups allerdings zugleich eine Kommunikation zugesagt, “die ihnen gerecht wird”. Im April dann redete der BaFin-Präsident der Assekuranz ins Gewissen und warnte vor einer Erosion des Kollektivgedankens infolge der Digitalisierung.Mit Hilfe von Wearables könnten Versicherer Beiträge von Kunden besser berechnen und entsprechend abstufen, erklärte er. Zugleich aber bestehe das Risiko, dass durch diese Entwicklung der Gedanke des kollektiven Versicherungsschutzes “atomisiert werden könnte”. Wenn etwa in der Krankenversicherung junge Versicherungsnehmer mit niedrigen Tarifen belohnt würden, drohe Älteren die Gefahr, dass sie nicht mehr wie bisher auf die Solidarität des Versicherungskollektivs zählen könnten. Dies stelle letztlich den Versicherungsschutz in Frage.