WestLB-Erbe

Gericht verschiebt Cum-ex-Milliardenlast

Nach einem Gerichtsurteil muss die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) dem Finanzamt wegen Cum-ex-Geschäften rund 1 Mrd. Euro zahlen und nicht die WestLB-Nachfolgerin Portigon. Die EAA will allerdings in Berufung gehen.

Gericht verschiebt Cum-ex-Milliardenlast

ak Köln

Die Bad Bank der zerschlagenen WestLB muss nach einem Gerichtsurteil Steuerschulden von rund 1 Mrd. Euro im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften der früheren Landesbank übernehmen. In einer aufsehenerregenden Entscheidung gab das Landgericht Frankfurt am Mittwoch einer Klage der WestLB-Nachfolgerin Portigon statt. Danach darf sie die gegen sie erhobenen Rückzahlungsforderungen des Finanzamts auf die Bad Bank Erste Abwicklungsanstalt (EAA) verschieben.

Das Urteil (Aktenzeichen 2-27 O 328/20) ist noch nicht rechtskräftig. Die EAA kündigte in einer Stellungnahme an, in Berufung zu gehen.

Sollte die Entscheidung der Frankfurter Richterinnen Bestand haben, würde das die Haftungsrisiken für die Sparkassen erhöhen. Denn während Portigon komplett dem Land Nordrhein-Westfalen gehört, das 77% direkt und 23% über die NRW.Bank hält, sind an der EAA auch die Sparkassen beteiligt. Jeweils 25% gehören dem Rheinischen Sparkassen- und Giroverband sowie dem Sparkassenverband Westfalen-Lippe. Beide Verbände wollten sich am Mittwoch nicht äußern.

Aus Sparkassenkreisen verlautete jedoch, dass die Institute vorgesorgt und sie die potenziellen Haftungsrisiken bereits bilanziell verdaut hätten. Denn die Sparkassen sorgen bereits seit rund zehn Jahren für ihr gesamtes Haftungsrisiko im Zusammenhang mit der EAA von insgesamt 4,5 Mrd. Euro vor und legen sukzessive Geld zurück. Die Ansparphase läuft noch bis 2035. Wie viele Mittel bis heute zurückgestellt wurden, darüber schweigen sich die Institute aus.

Das Eigenkapital der EAA belief sich Ende Juni auf 688 Mill. Euro. Die Bad Bank hat nach eigenen Angaben für die Cum-ex-Risiken noch keine Rückstellungen gebildet, da sie die Klage von Portigon bisher für unbegründet hielt. Hielte das Frankfurter Urteil, wäre das Eigenkapital rechnerisch aufgezehrt und die erste Haftungsstufe des 2012 ausgearbeiteten Haftungskonzepts für die EAA, für die Sparkassen und Land jeweils zur Hälfte herangezogen würden, würde greifen.

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