WERTBERICHTIGT

Aktionärsrechte mit Lücken

Börsen-Zeitung, 23.9.2020 Zur Idee eines europäischen Kapitalmarktes gehört, dass Anteilseigner nicht nur Aktien aus Österreich und Frankreich im Depot halten, sondern Aktionärsrechte europaweit ausüben können. Das war faktisch grenzüberschreitend...

Aktionärsrechte mit Lücken

Zur Idee eines europäischen Kapitalmarktes gehört, dass Anteilseigner nicht nur Aktien aus Österreich und Frankreich im Depot halten, sondern Aktionärsrechte europaweit ausüben können. Das war faktisch grenzüberschreitend nie der Fall, beklagen Anlegerschützer. Anders als die mit der Umsetzung immer noch stark beschäftigten Finanzintermediäre und Emittenten begrüßen die Aktionärsvertreter die Umsetzung der neuen Aktionärsrechte-Richtlinie der EU, der Shareholder Rights Directive (SRD II) zu Anfang September. Doch bis Aktionäre wirklich grenzüberschreitend ihrer Stimmrechte ausüben können, scheint es trotz Inkrafttreten der Neuregelung noch etwas zu dauern. Eine Veröffentlichung der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA zu einem Teilbereich der Regulierung, den Schwellenwerten bei der Aktionärsidentifikation, offenbart große Lücken. Wenn neun Länder zurückmelden, dass die SRD II in diesem Punkt noch nicht umgesetzt wurde, dann scheint es mit einer wirklich umfassenden europäischen Standardisierung von Aktionärsrechten doch noch nicht ganz so schnell zu gehen. wbr