KRYPTOVERWAHRUNG

Deutschland führt die Lizenzpflicht ein

dm - Damit Kryptoanlagen den Durchbruch schaffen, ist nach allgemeiner Auffassung eine Regulierung nötig. Ein zentrales Element ist die Verwahrung solcher Assets. Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung von...

Deutschland führt die Lizenzpflicht ein

dm – Damit Kryptoanlagen den Durchbruch schaffen, ist nach allgemeiner Auffassung eine Regulierung nötig. Ein zentrales Element ist die Verwahrung solcher Assets. Das Bundeskabinett hat am 31. Juli 2019 im Rahmen von Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche auch “Maßnahmen gegen den Missbrauch von Kryptowerten” beschlossen. Damit sollen Kryptoverwahrgeschäfte als Finanzdienstleistung im Rahmen des Kreditwesengesetzes (KWG) reguliert werden. Anbieter müssen also eine Erlaubnis der Aufsicht vorweisen können. Doch sollen laut Entwurf keine Anbieter eine Lizenz erhalten, die schon eine andere KWG-Lizenz haben, hält Blockchain-Experte Philipp Sandner vom Frankfurt School Blockchain Center fest.Im Gesetzesentwurf wird mit Kryptoverwahrgeschäften die “Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder privaten kryptografischen Schlüsseln, die dazu dienen, Kryptowerte zu halten, zu speichern und zu übertragen, für andere” bezeichnet. Der Entwurf definiert, was ein Kryptowert ist: Sie sind “digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird und nicht den gesetzlichen Status einer Währung oder von Geld besitzt, aber von natürlichen oder juristischen Personen aufgrund einer Vereinbarung oder tatsächlichen Übung als Tausch- oder Zahlungsmittel akzeptiert wird oder Anlagezwecken dient und der auf elektronischem Wege übertragen, gespeichert und gehandelt werden kann.”Keine Kryptowerte im Sinne des Gesetzesvorschlags sind E-Geld oder “ein monetärer Wert, der auf Zahlungsinstrumenten beruhe, der etwa innerhalb eines begrenzten Netzes von Dienstleistern im Rahmen einer Geschäftsvereinbarung mit einem professionellen Emittenten eingesetzt werden können, oder Zahlungsvorgänge, die von einem Anbieter elektronischer Kommunikationsnetze oder -dienste bereitgestellt werden”.