Der Streubesitz hat bei Volkswagen nichts zu melden
Wer bestimmt bei Volkswagen?
Der Streubesitz hat nichts zu melden
wrü Frankfurt
Der Volkswagen-Konzern ist kein normales Unternehmen, manche meinen auch, VW sei eine eigene Welt. Doch wer bestimmt bei VW, was gemacht wird? Das ist eine komplexe Geschichte. So gibt es bei VW zwei Aktiengattungen, die mit Stimmrecht ausgestatteten Stammaktien und die im Dax vertretenen Vorzugsaktien, die kein Stimmrecht aufweisen. Folglich haben die Inhaber der Stämme bei VW das Sagen.
Die Großaktionäre der VW-Stammaktien sind die Porsche Automobil Holding SE mit einem Anteil von 53,3%, das Land Niedersachsen mit 20% und die Qatar Holding mit 17%. Der Streubesitz beträgt bei den VW-Stämmen lediglich 9,7%. Institutionelle Anleger wie zum Beispiel Blackrock, DWS, Union Investment oder Deka haben bei VW also wenig zu melden, genauso wie die Kleinanleger. Immerhin fließt ihnen vor allem über die Vorzüge eine zuletzt üppige Dividende zu.
Größerer Einfluss durch VW-Gesetz
Die Porsche SE ist zwar mit Vorzugsaktien im Dax vertreten. „Die Stammaktien werden, soweit dies der Porsche SE bekannt ist, mittelbar ausschließlich von Mitgliedern der Familien Porsche und Piëch gehalten“, schreibt die Porsche SE. Folglich haben bei VW die Familien Porsche und Piëch, das Land Niedersachsen mit seinem Ministerpräsidenten Stephan Weil und die Qatar Holding das Sagen.
Und durch das VW-Gesetz verfügt das Land Niedersachsen bereits mit einem Anteil von lediglich 20% an den Stammaktien über eine Sperrminorität. Die beiden Großaktionäre scheinen sich übrigens einig zu sein. So weist der Corporate-Governance-Experte Christian Strenger darauf hin, dass die Familien Piëch und Porsche sowie das Land Niedersachsen gleichlautende HV-Abstimmungsergebnisse in den letzten fünf Jahren gezeigt haben.