Fehler bei Indexentscheid der Börse

Aareal Bank bleibt im MDax - Bezugsrechtsausgabe von Instone versehentlich eingerechnet

Fehler bei Indexentscheid der Börse

Aufgrund eines Berechnungsfehlers muss die Deutsche-Börse-Tochter Qontigo das Ergebnis ihrer Indexüberprüfung korrigieren. Anders als am zurückliegenden Donnerstag mitgeteilt, wird die Aktie der Aareal Bank nun doch nicht aus dem MDax entfernt. Stattdessen steig Rocket Internet in den SDax ab.ck Frankfurt – Bei der Überprüfung der Zusammensetzung der Dax-Indizes ist es zu einem Berechnungsfehler gekommen. Die Aktie der Aareal Bank wird, anders als von der Deutsche-Börse-Tochter Qontigo am vergangenen Donnerstag mitgeteilt, nun doch nicht aus dem MDax in den SDax absteigen. Stattdessen wird Rocket Internet zum 21. September aus dem Mid-Cap-Index entfernt. Wie der Marktbetreiber am Wochenende mitteilte, ist die Ankündigung der Herausnahme der Aareal Bank aus dem MDax “nicht korrekt”. Unklare RegelformulierungZur Erläuterung des Vorfalls erklärte die Deutsche Börse gestern, dass eine unklare Formulierung des Indexleitfadens dazu geführt habe, dass versehentlich eine Kapitalmaßnahme berücksichtigt worden sei, die nach dem Stichtag, dem 31. August, geschehen sei, was zu der fehlerhaften Herausnahme der Aareal Bank geführt habe. Ferner kündigte der Marktbetreiber eine Behebung der unklaren Formulierung an.Dabei geht es um folgenden Absatz der Regel 4.1.1.2.: “Sofern im Rahmen einer Kapitalerhöhung ausgegebene Bezugsrechte am Tag der Ranglistenerstellung werthaltig sind, wird die auf der Rangliste ausgewiesene Marktkapitalisierung unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung bestimmt. Hierbei wird eine 100 %-ige Annahmequote unterstellt. Sofern das sich aus der offiziellen Abschlussmeldung ergebende Grundkapital hiervon abweicht, wird eine nachträgliche Anpassung vorgenommen.” Basis von Indexveränderungen sind Streubesitzkapitalisierungs- und Handelsumsatzdaten jeweils zum Monatsende vor einem Indexüberprüfungstermin, in diesem Fall die Daten vom 31. August. Da der Leitfaden aber die Formulierung “am Tag der Ranglistenerstellung” verwendet, wurde versehentlich eine nach Ende August werthaltig gewordene Bezugsrechtsausgabe der Instone Real Estate, die am 3. September, als die Rangliste erstellt wurde, werthaltig war, einberechnet.Aktien werden aus dem MDax entfernt, wenn sie entweder nach Streubesitzkapitalisierung oder Handelsumsatz in der Indexrangliste nicht mehr zu den 100 größten Titeln zählen. Zudem setzt die Herausnahme voraus, dass es auch im SDax Aufstiegskandidaten gibt, die die MDax-Voraussetzungen erfüllen. Per Ende August waren das zwei Werte. In der am 3. September erstellten Rangliste lag die Aareal Bank nach Marktkapitalisierung auf Rang 101. Durch die Behebung des Versehens bzw. die Bereinigung um die Kapitalmaßnahme ist der SDax-Wert Instone nun von Rang 99 auf 109 abgerutscht. Im Ergebnis ist Aareal Bank in der korrigierten Liste um eine Stelle nach oben gerückt und zählt somit wieder zu den 100 größten Titeln. Da sie nach Umsatz Platz 85 belegt, erfüllt sie also nach wie vor die 100/100-Regel für den MDax-Verbleib. Rocket Internet muss wiederum weichen, weil sie nach Streubesitzkapitalisierung mit Rang 87 deutlich vor der Aareal Bank liegt, aber nach Handelsumsatz Platz 101 belegt und damit nicht die 100/100 Voraussetzung für den Indexverbleib erfüllt.Der Berechnungsfehler kommt für die Deutsche Börse zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Denn sie stand zuletzt bereits in der Kritik, weil das Indexregelwerk für die Dax-Indizes, anders als bei den Stoxx-Indizes, keine sofortige Entnahme der Aktien insolventer Unternehmen vorsah, mit der Folge, dass Wirecard erst nach der regulären Indexprüfung und somit erst zum 21. September entfernt worden wäre. Inzwischen ist die entsprechende Regel verändert und die Aktie des von einem Bilanzfälschungsskandal erschütterten Zahlungsdienstleisters entfernt. Die Deutsche Börse wird bis Jahresende die Ergebnisse einer vertieften Prüfung des Regelwerks bekannt geben.