Null-Regelung bei Negativzinsen angesagt

Ratingagentur S & P zu variablen Kupons

Null-Regelung bei Negativzinsen angesagt

dm Frankfurt – Auch wenn im Markt derzeit über ein mögliches Auslaufen der Anleihekaufprogramme der Europäischen Zentralbank (EZB) gesprochen wird: Die negativen Anleiherenditen dürften im Anlageuniversum noch länger eine Rolle spielen. Dies hat vor allem für strukturierte Anleihen Relevanz, da sie sich oft an Referenzzinssätzen orientieren. Die Ratingagentur S & P hat in einer Studie die Auswirkungen auf Anleihen mit einem variablen Zinssatz (Floating Rate) untersucht. Wenn der zugrundeliegende Referenzzinssatz in den negativen Bereich rutscht, wie es bei den Interbankensätzen Libor und Euribor derzeit der Fall ist, müssten die Emittenten eigentlich Geld an die Halter der Anleihe überweisen, wenn die Floating-Kupons in den Minusbereich rutschen und nicht vorher vereinbart wurde, dass dies nicht möglich ist (Floor).Laut S & P haben europäische Emittenten, bei denen dies der Fall war, aber darauf verzichtet. Womöglich ließen sich aber rechtliche Ansprüche für Zahlungen formulieren, oder es könne zu einer Aufrechnung mit künftigen Ansprüchen des Gläubigers kommen. S & P beobachte, dass in neueren strukturierten Transaktionen in Europa im Prospekt ausdrücklich Mindestwerte für den variablen Kupon gesetzt werden, entweder auf null oder auf Höhe des Aufschlags zum Referenzzinssatz. Es gebe bei bestehenden Anleihen Beispiele für negative “kalkulierte Kupons” in Senior-Tranchen einiger Emissionen mit variablem Zinssatz. In zwei Fällen, so S & P, sei dabei bei der Kuponauszahlung ein Wert von null zugrunde gelegt worden. Es sei aber verfrüht daraus zu schließen, dass der Markt “zwangsläufig von einem Mindestwert von null” ausgehen werde, wenn dies im Prospekt nicht geregelt worden ist. Es gibt aber juristische Argumente, die gegen eine Zahlung vom Emittenten an den Gläubiger sprächen. Die International Capital Markets Association (ICMA) hat im Juli erklärt, die Emittenten könnten von den Investoren keine Kuponzahlungen bei standardisierten, nichtstrukturierten Verbindlichkeiten unter englischem Recht verlangen. Doch könnte dies bei strukturierten Produkten schwieriger sein. Ein französisches Gericht habe entschieden, der Emittent müsse an den Geldgeber zahlen, wenn der Zinssatz in den negativen Bereich falle. Dies wird dann zum Problem, wenn es ein Missverhältnis zwischen den Einnahmen aus den verbrieften Sicherheiten (Collateral) und den Zahlungen für den Bond gibt.In Japan hat der Financial Law Board (FLB) eine Empfehlung abgegeben, dass eine Mindestgrenze bei null gelten solle. In den USA gebe es Kupons von älteren Hypothekarverbriefungen – Commercial und Residential Mortgage Backed Securities (CMBS und RMBS) -, die keinen Mindestwert festgesetzt haben, aber einen ausreichend hohen Aufschlag aufweisen, so dass die Zinsen deutlich tiefer in den negativen Bereich fallen müssten, bis auch die variable Verzinsung in den Minusbereich rutschen würde. Der Einzug von Zahlungen aus einem großen Kreis von Investoren würde, sagen Analysten, dabei auch technische Hürden sowie unerwünschte Gegenparteirisiken bergen.