Verwaltungspraxis für Kreditfonds geändert
Die BaFin hat Kreditfonds für zulässig erklärt. Die Vergabe von Krediten sowie deren Strukturierung und Prolongation durch Alternative Investment Funds (AIF) sei als Teil der kollektiven Vermögensverwaltung anzusehen und damit zulässig, soweit sie mit den Produktregelungen des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) vereinbar sei. Mit Blick auf die europäische Rechtslage sowie aktuelle Diskussionen bei der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA wird die bisherige Verwaltungspraxis geändert.