VW strebt bei Verbriefungen Vorreiterrolle an
sts Berlin – Die Finanzsparte von Volkswagen will eine Vorreiterrolle bei den neuen STS-Verbriefungen auf europäischer Ebene übernehmen. Schon die jüngste Verbriefungstransaktion Driver 15 war so angelegt, dass sie die ab Januar geltenden Anforderungen an einfache, transparente und standardisierte (STS) Verbriefungen auf EU-Ebene voraussichtlich erfüllen kann.”Driver 15 ist unsere erste Transaktion, welche aus unserer Sicht die STS-Kriterien erfüllt. Aber sie ist noch keine STS-Transaktion, auch weil die Zertifizierung durch eine Drittpartei noch nicht möglich ist”, sagte im Gespräch mit der Börsen-Zeitung Stefan Rolf, Leiter Asset-Backed Securitisation bei der Volkswagen Bank. Driver 15 wurde Ende August emittiert und hat ein Volumen von 750 Mill. Euro, die in verschiedenen Tranchen begeben wurden. Verbrieft wurde damit ein Pool von Forderungen aus 40 000 Finanzierungsverträgen. Noch ausstehende Rechtsakte”Wir wollen schnellstmöglich compliant sein, noch besteht aber keine Rechtssicherheit, weil STS erst ab 2019 gilt”, sagte Rolf. Derzeit stehen noch einige delegierte Rechtsakte der neuen europäischen Verbriefungsrichtlinie aus, die etwa für den Start von STS-Zertifizierungsstellen und Verbriefungsregistern nötig sind. Volkswagen ist einer der wichtigsten Akteure am deutschen und europäischen Markt für forderungsbesicherte Wertpapiere (Asset-Backed Securities, ABS). Verbrieft werden sowohl Autokredite (“Driver”) als auch Leasingforderungen (VCL-Transaktionen). Per 30. Juni machten nach Unternehmensangaben Auto-ABS-Transaktionen in Höhe von 37,3 Mrd Euro etwa 19 % der Refinanzierung des Geschäftsbereichs Volkswagen Financial Services aus. Anleihen trugen etwa 18 % und Kundeneinlagen rund 17 % zur Gesamtrefinanzierung bei.”Wir streben an, ab 2019 unsere Driver- und VCL-Transaktionen als STS-Transaktion zu notifizieren”, betonte Rolf. “Das soll ein Zeichen an Investoren sein, dass wir als führender Emittent die Qualitätskriterien einhalten werden. Wir haben als Volkswagen Financial Services hier auch Marktverantwortung.” Bei bereits emittierten ABS-Transaktionen will Volkswagen in Abhängigkeit von der Restlaufzeit über die STS-Notifizierung entscheiden. “Bestehende Transaktionen werden wir abhängig von ihrer Restlaufzeit als STS notifizieren”, sagte Rolf.Kritisch äußerte er sich über regulatorische Vorgaben für die Transaktionen. “Wir sehen es kritisch, dass ab 1. Januar 2019 ohne Übergangsfrist die STS-Zertifizierung maßgeblich für die Zulassung einer Transaktion für die Mindestliquiditätsquote ist und alle anderen Transaktionen diese Fähigkeit verlieren.” Zwar sei es positiv, dass man sich als Emittent entscheiden könne, ob man eine Transaktion als STS-Verbriefung notifiziere oder nicht, “dies ist bei den Reporting-Anforderungen der ESMA im Hinblick auf das Verbriefungsregister nicht der Fall”.