Das Schlimmste bleibt Sparkassen erspart
„Klage gegen Saalesparkasse im Wesentlichen erfolgreich“, meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband. Das dürfte übertrieben sein: Im Streit darüber, wie viel Geld Sparkassen für uralte Prämiensparverträge an Kunden nachzahlen müssen, setzte sich der Verband in zwei wesentlichen Punkten nicht durch: Weder bestätigte das Oberlandesgericht Naumburg die bevorzugte Zinsreihe der Verbraucherzentralen, noch ließ es eine Berechnung mit sogenannten gleitenden Durchschnitten zu. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, doch ähnlich wie nun im Fall der Saalesparkasse hatte zuvor das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Auch der Bundesgerichtshof deutete zuletzt eine Offenheit für diese Haltung an. Die Sparerinnen und Sparer erhalten damit weniger Geld als von den Verbraucherzentralen erhofft. Der Bundesgerichtshof urteilte im Zinsstreit aber bereits mehrfach in wichtigen Punkten zugunsten der Kundschaft. Nun neigt sich die Rechtsprechung offenbar wieder etwas in Richtung der Geldhäuser.