Datenverzicht der Schufa hat einen Preis
Kreditausfälle sind ein Problem: Sie treffen nicht nur die Schuldner, sondern auch die Gläubiger – also typischerweise Banken und Unternehmen – und am Ende die Kunden, die Ausfälle in Form höherer Zinsen oder Preise schultern. Vor diesem Hintergrund ist der Kurs der Schufa überraschend: Fortan löscht sie bereits nach sechs Monaten und nicht mehr wie bisher üblich nach drei Jahren die Information, ob ein Mensch eine Restschuldbefreiung absolviert hat. Damit gibt die Auskunftei eine statistisch aussagekräftige Information preis. Gezwungen war sie dazu nicht. Die finale Rechtsprechung steht aus.
Aus Sicht der Schufa kann dieser Schritt durchaus sinnvoll sein: Weil ein schlechter Schufa-Score vielen Menschen den Zugang zu Krediten erschwert, wenn nicht versperrt, ist die Institution in Wiesbaden landauf, landab unbeliebt. Obendrein zieht die Auskunftei regelmäßig die Kritik von Daten- und Verbraucherschützern auf sich. Das ist für eine privatwirtschaftlich aufgestellte Organisation, die wachsen und Gewinne erzielen will, ein Problem. Stößt sie mit ihrem Modell nicht auf Akzeptanz, können strengere Gesetze und Regeln die Folge sein. Mit dem Verzicht auf Daten zahlt die Schufa einen Preis, aber sie beugt damit zugleich einem Imageschaden vor. Nun stehen auch andere Auskunfteien unter Druck, die Speicherfrist zu verkürzen. In einigen Monaten wird der Europäische Gerichtshof sein Urteil sprechen und danach der Bundesgerichtshof.
Ob die Entscheidung der Schufa allerdings richtig ist, steht auf einem anderen Blatt. Es steht viel auf dem Spiel: Solange die Information gespeichert ist, fallen einerseits für Betroffene selbst alltägliche Geschäfte wie der Wechsel eines Stromanbieters weg, wie die Schuldnerberatungsstellen warnen. Andererseits müssen häufigere Zahlungsausfälle von irgendwem geschultert werden. Der Datenverzicht hat also einen Preis. Die Schufa nimmt dabei eine rechtliche Beurteilung vorweg. Dafür braucht sie gute Argumente.
Legitim ist das Verhalten jedenfalls dann, wenn die Auskunftei die Zeichen in Karlsruhe und Luxemburg richtig deutet und die bisherige Speicherfrist von drei Jahren voraussichtlich ohnehin bald Geschichte ist. Sowohl im Verfahren am Europäischen Gerichtshof als auch am Bundesgerichtshof ist die Auskunftei als Streitpartei involviert – womöglich sehen die Fachjuristen der Schufa schon etwas klarer, auf welches Urteil die Verfahren zusteuern. Nach den Ausführungen des Generalanwalts deutet sich in Luxemburg tatsächlich eine Entscheidung gegen die bisherige Praxis an. Wären die Aussichten vor Gericht für die Auskunfteien gut, hätte die Schufa vermutlich nicht so bereitwillig eingelenkt.