EU-Kommission

Krieg lockert erneut Beihilfe­regeln

Nachdem die EU-Kommission bereits nach Ausbruch der Pandemie die Beihilferegeln zeitlich befristet gelockert hatte, will die Brüsseler Behörde einen ähnlichen Schritt jetzt erneut gehen, um den von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffenen...

Krieg lockert erneut Beihilfe­regeln

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Nachdem die EU-Kommission bereits nach Ausbruch der Pandemie die Beihilferegeln zeitlich befristet gelockert hatte, will die Brüsseler Behörde einen ähnlichen Schritt jetzt erneut gehen, um den von den Folgen des Krieges in der Ukraine betroffenen Unternehmen und Haushalten Unterstützung zukommen zu lassen. Damit sollen zum einen temporäre Liquiditätsunterstützungen in Form von Garantien und subventionierten Darlehen möglich gemacht werden. Zum anderen sollen Beihilfen auch dafür genutzt werden, Mehrkosten aufgrund der explodierenden Gas- und Strompreise abzufedern. Dies könnte auch über Zuschüsse insbesondere für energieintensive Unternehmen geschehen. Die EU ist nach den Worten von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bereit, „die volle Flexibilität“ des Beihilfe-Instrumentariums zu nutzen.     (Börsen-Zeitung,

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