Gesundheitsversorgung

Reformvorschläge der Regierungskommission

Bundesweit einheitliche, klar definierte Krankenhaus-Level: Lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge werden mithilfe von drei Levels voneinander abgegrenzt: Level 1 beinhaltet die ambulante und stationäre Grundversorgung, die eine...

Reformvorschläge der Regierungskommission

Bundesweit einheitliche, klar definierte Krankenhaus-Level: Lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge werden mithilfe von drei Levels voneinander abgegrenzt: Level 1 beinhaltet die ambulante und stationäre Grundversorgung, die eine „wohnortnahe Versorgung“ garantieren soll. Level 2 umfasst die Regel- und Schwerpunktversorgung mit Fachkrankenhäusern. In Level 3 werden die Häuser der Maximalversorgung gebündelt, die hoch spezialisierte Eingriffe durchführen können bis hin zu Universitätskliniken.

Einführung von definierten Leistungsgruppen: Die genauere Definition von Leistungsgruppen mit Mindestvorgaben zur Vorhaltung je Leistungsgruppe und Level löst die bisherigen unspezifischen Fachabteilungen ab. Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die entsprechende Leistungsgruppe zugeteilt wurde.

Zwei-Säulen-Modell in der Finanzierung: Die Krankenhäuser sollen künftig Geld für Vorhalteleistungen erhalten und nicht nur über die Fallpauschalen ihre Betriebskosten mitfinanzieren. Unabhängig von der Menge an Behandlungen bekommt ein Haus somit für eine angebotene Leistung einen bestimmten Betrag. Zusätzlich entsteht aber ein finanzieller Anreiz durch tatsächliche Behandlungen – die jedoch wiederum von der entsprechenden Leistungsgruppe abhängen. Die Regierungs­kommission will so die mengenbezogene Komponente minimieren zugunsten einer bedarfsgerechten und qualitätsorientierten Vorhaltefinanzierung.

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