Sonderziehungsrechte

Tausch gegen Hartwährung

Seit 2. August ist es fix: An jenem Tag hat der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF), dem für die Bundesrepublik Bundesbankchef Jens Weidmann und als Stellvertreter Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angehören, final die Aufstockung...

Tausch gegen Hartwährung

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Seit 2. August ist es fix: An jenem Tag hat der Gouverneursrat des Internationalen Währungsfonds (IWF), dem für die Bundesrepublik Bundesbankchef Jens Weidmann und als Stellvertreter Finanzminister Olaf Scholz (SPD) angehören, final die Aufstockung der sogenannten Sonderziehungsrechte  um 650 Mrd. Dollar beschlossen. Diese spezielle Form der Währungsreserven teilt der IWF seinen Mitgliedstaaten an diesem Montag zu.

Die Höhe der Zuteilung richtet sich nach dem Anteil des jeweiligen Landes am IWF-Kapital. Deutschland erhält als viertgrößter Anteilseigner 5,6%, umgerechnet circa 33 Mrd. Euro an Sonderziehungsrechten. Die Bundesbank verwaltet sie. Anderswo ist dafür mitunter nicht die Zentralbank, sondern das jeweilige Finanzministerium zu­ständig. Andere Länder können ihre Sonderziehungsrechte bei der Bundesbank gegen harte Währungsreserven wie Euro eintauschen. Die Bundesbank stehe bereit, sich im Rahmen ihrer freiwilligen Handelsvereinbarung mit dem IWF daran zu beteiligen, heißt es in der Wilhelm-Epstein-Straße.

Sonderziehungsrechte sind keine Währung im eigentlichen Sinne. In Fachkreisen werden sie bezeichnet als ein Vermögensgegenstand, der dem Inhaber ein Anrecht auf Tausch gegen eine weltweit anerkannte Reservewährung wie Euro, Dollar, Yen, Pfund oder Yuan gibt. Der IWF kann Sonderziehungsrechte jederzeit wieder einziehen, sie entsprechen also eher einem Darlehen.

Die jetzige Aufstockung ist die dritte. Bei der vorangegangen Aufstockung im August 2009 ging es um ein Volumen von 250 Mrd. Dollar.          

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