Ampel will Bundeskartellamt stärken
wf
Das neue Ampel-Bündnis steuert auf Änderungen im Wettbewerbsrecht zu. „Wir verbessern die Rahmenbedingungen für fairen Wettbewerb“, versprechen SPD, Grüne und SPD im Koalitionsvertrag. Dazu soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) novelliert werden. Die Ministererlaubnis, mit der sich die Regierung über ein Fusionsverbot des Bundeskartellamtes hinwegsetzen kann, will die Ampel reformieren. Es sollen „wieder angemessene Klagemöglichkeiten gegen eine Ministererlaubnis“ bestehen und der Bundestag am Verfahren beteiligt werden. Die Ampel dringt zudem auf eine missbrauchsunabhängige Entflechtungsmöglichkeit in der EU als Ultima Ratio auf verfestigten Märkten. Überdies will sie eine Verpflichtung zur Interoperabilität für marktbeherrschende Unternehmen in der EU und im GWB verankern. Seit der jüngsten Reform kann das Bundeskartellamt schon eingreifen, etwa wenn große Datenunternehmen nicht mit kleineren Diensten kooperieren.
Die Wettbewerbsbehörde könnte künftig auch im Verbraucherschutz eingespannt werden. Geprüft werden soll, wie das Kartellamt bei „erheblichen, dauerhaften und wiederholten Verstößen“ gegen Normen des wirtschaftlichen Verbraucherrechts – analog zum GWB – ermitteln und diese abstellen kann.