Immobilienbewertung

Ampel würde höhere Freibeträge für Erben billigen

Die Ampel folgt nach langem Ringen der FDP und würde höhere Freibeträge in der Erbschaftsteuer billigen, um die gesetzlich erhöhte Immobilienbewertung auszugleichen. Handeln sollen aber die Länder.

Ampel würde höhere Freibeträge für Erben billigen

wf Berlin

Die Ampel-Koalition will bei einer Erhöhung der Freibeträge für Immobilien bei der Erbschaftsteuer mitziehen, wenn die Länder aktiv werden. Dies machten Vertreter der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP in Berlin deutlich. Es gebe dafür eine Mehrheit, hieß es aus den Ampel-Fraktionen. Die Initiative will die Ampel aber den Bundesländern überlassen. Sie sollen im Bundesrat zunächst für eine Mehrheit sorgen. Den Ländern steht das Erbschaftsteueraufkommen allein zu. Die Steuerschätzer rechnen für 2022 mit Einnahmen von 9,4 Mrd. Euro. Bis 2027 werden die Einnahmen nach der Schätzung vom Oktober auf 10,6 Mrd. Euro steigen. Die jüngste Änderung im Jahressteuergesetz hätte die Steuereinnahmen jedoch deutlich nach oben getrieben.

Lindner sieht Länder am Zug

„Das ist eine sehr gute Nachricht für das Eigentümerland Deutschland“, sagte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) in Berlin zu der nun geschlossenen Haltung der Ampel. Wegen der Preissteigerungen im Immobiliensektor seien höhere Freibeträge eine Frage der Fairness, macht Lindner deutlich. Zuletzt waren die Freibeträge 2009 angepasst worden. Erbschaften bleiben für Ehegatten bis 500000 Euro steuerfrei, für Kinder bis 400000 Euro und für Enkel bis 200000 Euro. Lindner hält eine Erhöhung um 25% für notwendig.

Die Länder rief der Bundesfinanzminister auf, im Bundesrat zu handeln. Der Ball liege auf dem Elfmeterpunkt – „jetzt müssen die Länder nur entscheiden, ob sie den Treffer landen wollen oder nicht“. Noch gibt es keinen Gesetzentwurf im Bundesrat. Forderungen nach einer Regionalisierung sollten Lindner zufolge von der Höhe der Freibeträge getrennt werden. Die Hürde für eine gemeinsame Position bei den Freibeträgen liege niedriger, zeigt sich der FDP-Politiker überzeugt. Bayern plädiert wegen der gestiegenen Immobilienpreise für eine Regionalisierung, hat aber noch wenig Unterstützung aus anderen Ländern.

Der Bundestag hatte mit dem gerade beschlossenen Jahressteuergesetz von 2023 an die Vorschriften der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grundsteuer angepasst. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Die Änderung geht auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2006 zurück, nach der Vermögensarten einheitlich bewertet werden müssen. Damit werden auf die Übertragung von Immobilien höhere Steuern anfallen.

Neben den persönlichen Freibeträgen für die Erben gilt: Kinder können eine von den Eltern bislang selbst genutzte Wohnung bis zu 200 qm in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus steuerfrei erben, wenn sie dort unverzüglich selbst einziehen. Der Bundesrat stimmt am Freitag über das Jahressteuergesetz ab. Än­dern kann er am Entwurf dabei nichts mehr. Die CSU kritisierte das Vorgehen der Ampel. Der finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Sebastian Brehm, sprach von einem „Scheinangebot“. Drei Tage vor der entscheidenden Sitzung des Bundesrates sei ein solches Angebot nicht ernst gemeint. Ehrlich wäre eine Protokollerklärung der Bundesregierung für den Bundesrat mit angepassten Freibeträgen, damit sie im Januar im Erbschaftsteuerrecht verankert werden könnten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) warf der Ampel Arbeitsverweigerung vor. Bayern werde am Freitag beantragen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

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