Arbeitgeberbeitrag zur Krankenkasse bleibt stabil
dpa-afx Berlin – Die Beiträge für die rund 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten sollen sich künftig wieder stärker von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden können. Das Vorhaben von Union und SPD soll zügig umgesetzt und zum 1. Januar 2015 wirksam werden. Ein entsprechender Bericht der “Rheinischen Post” wurde der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigt.Der Beitragssatz soll von 15,5 % auf 14,6 % sinken. Entfallen soll dabei ein Sonderbeitrag von 0,9 Punkten zulasten der Versicherten. Arbeitgeber und -nehmer sollen von den 14,6 % jeweils die Hälfte tragen. Die Kassen sollen aber vom Einkommen abhängige, prozentuale Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern nehmen können. Pauschale Zusatzbeiträge in sollen Kassen anders als heute nicht mehr erheben dürfen.Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will nach Informationen aus Koalitionskreisen noch im Februar dazu einen Referentenentwurf vorlegen. Für März wird ein Beschluss des Bundeskabinetts angepeilt. Bereits zum 1. Juli solle das Gesetz in Kraft treten.SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sagte, es bestehe Zeitdruck. Denn ohne schnelle Umsetzung drohe eine Debatte, welche Kassen kommendes Jahr pauschale Zusatzbeiträge gemäß der noch geltenden Regeln erheben. Dieser Obolus hatte sich als schädlich für die betroffenen Kassen erwiesen, als die DAK und einige andere ihn vor knapp vier Jahren erhoben. Die Mitglieder mussten die festen Eurobeträge direkt überweisen, viele kehrten den Kassen den Rücken. Der künftige Zusatzbeitrag soll direkt vom Lohn abgezogen werden. “Wichtig ist, dass der Arbeitgeberanteil festgeschrieben bleibt. Damit bleiben auch die Lohnnebenkosten stabil”, sagte CDU-Gesundheitsexperte Jens Spahn.