Atomausstieg wird 2016 verhandelt
BZ Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht will im Rechtsstreit um die milliardenschweren Klagen der AKW-Betreiber gegen den beschleunigten Atomausstieg die Beteiligten im kommenden Jahr anhören. Der Erste Senat des Gerichts habe den Verfahrensbeteiligten mitgeteilt, dass er im Februar oder März 2016 eine mündliche Verhandlung ansetzen wolle, erklärte ein Sprecher des Gerichts. Eon, RWE und Vattenfall machen geltend, dass das nach dem Reaktorunfall von Fukushima 2011 erlassene Atomausstiegsgesetz, wonach der letzte Meiler in Deutschland Ende 2022 vom Netz gehen soll, einer Enteignung gleichkomme. Nach dem Grundgesetz stehe ihnen in diesem Falle eine Entschädigung zu. In dem Schreiben wurden die Verfahrensbeteiligten außerdem gebeten, bis Jahresende noch einige Fragen zu beantworten. Dabei gehe es vor allem um den tatsächlichen Verbrauch der Reststrommengen.