Auskunftspflicht zum Impfstatus bleibt Streitthema
BZ Frankfurt
Künftig sollen Arbeitgeber in sensiblen Bereichen – Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kitas und Schulen oder Massenunterkünften – den Impfstatus ihrer Angestellten erfragen dürfen. Die Bundesregierung hat sich auf eine entsprechende Ausweitung der Impf-Auskunftspflicht geeinigt. Eine generelle Auskunftspflicht wird es aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken aber vorerst nicht geben. Den Arbeitgebern geht die neue Verordnung nicht weit genug. Sie fordern eine generelle Auskunftspflicht, um effektivere Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Pandemie in ihren Büros und Fabriken organisieren zu können.
Arbeitgeber-Präsident Rainer Dulger kritisiert die „Mini-Ausweitung des Fragerechts“. Er spricht von einem Budenzauber im Wahlkampf. „Wer von den Betrieben zu Recht vollen Einsatz beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten verlangt, der darf beim Auskunftsrecht nicht kneifen“, Dulger.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warf der SPD vor, eine solche Auskunftspflicht zu verhindern. Die Partei warte auf die Zustimmung der Gewerkschaften. „Ich finde, wir sollten Pandemie-Politik nicht von Einzelinteressen abhängig machen“, sagte Spahn. Ähnlich äußerte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU): „Dies ist ein erster wichtiger Schritt. Ich bin aber überzeugt, dass weitere Schritte notwendig und erforderlich sind.“
SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz begrüßte den Kompromiss zur Abfrage des Impfstatus. Für die Dauer der Pandemie sei dies vertretbar in Bereichen, wo vulnerable Gruppen betroffen seien. „Klar ist, dass das nicht für immer gelten kann“, so Scholz.