BDI gegen Meldepflicht beim Fiskus

"Elekronische Bilanz und Betriebsprüfungen bieten ausreichend Transparenz gegen Steuergestaltung"

BDI gegen Meldepflicht beim Fiskus

Unternehmen sollen den Finanzämtern ihre Fälle von Steuergestaltung anzeigen müssen. Diese EU-Vorschrift für grenzüberschreitende Steuermodelle soll künftig auch national gelten. Die Bundesländer treiben dies voran. Die deutsche Industrie befürchtet enormen Bürokratie auch für unschuldigen Unternehmen.wf Berlin – Die deutsche Industrie wendet sich entschieden gegen eine Anzeigepflicht für Steuergestaltungsmodelle hierzulande. Vorbehalte hat sie vor allem gegen die konkrete Ausgestaltung des geplanten Vorhabens. “Der BDI lehnt eine Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungen ab”, sagte Monika Wünnemann, Abteilungsleiterin Steuern und Finanzpolitik im Industrieverband BDI, der Börsen-Zeitung. “Mit einer zusätzlichen Anzeigepflicht werden alle Unternehmen mit weiterer unnötiger Bürokratie belastet.”Das Ziel einer gleichmäßigen Besteuerung unterstützt die Industrie in einem Positionspapier des BDI. Auch Steuermissbrauch lehnt sie demnach ab. Die geplante Neuregelung werde vor allem zu mehr Kosten bei allen Unternehmen führen – auch bei denen, die keine Steuergestaltung betreiben, erwarten die Firmen. Wird der Gesetzentwurf realisiert, den Hessen und Schleswig-Holstein in den Bundesländern vorangetrieben haben, müssen die Unternehmen durchgängig von ihren Beratern prüfen lassen, ob ihre Steuerpraxis möglicherweise unter die Anzeigepflicht fällt. Der Anwendungsbereich, den der Gesetzgeber ansteuert, erfasst dem BDI zufolge eine Vielzahl von wirtschaftlichen Vorgängen, die in den Unternehmen zu einem hohen Abgrenzungs- und Prüfaufwand führen würden. Dies treffe auch zahlreiche Unternehmen, die am Ende nicht unter die Anzeigepflicht fallen werden. Unbestimmte Rechtsbegriffe sorgten für Unsicherheit, welche Fälle anzeigepflichtig sein. Beispielhaft führt der BDI den steuerpflichtigen Streubesitzaktionär an, der seine Anteile auf 10 % aufstockt und damit in die Steuerfreiheit fällt. Es sei ungewiss, ob dies künftig als Fall von anzeigepflichtiger Steuergestaltung zu melden sei.Dabei fühlt sich die Industrie schon in Steuerfragen dem Fiskus gegenüber offen und gut durchleuchtet. “Die Unternehmen schaffen ausreichende Transparenz durch eine zeitnahe Betriebsprüfung und die elektronische Bilanz”, sagte Wünnemann. Geht es nach der Industrie, könnte beiderseitige Transparenz weiterhelfen. Durch Verknüpfung mit einer verbindlichen Auskunft der Steuerbehörden könnte die Planungssicherheit in den Unternehmen erhöht werden. Hintergrund der Positionierung des BDI ist ein Gesetzentwurf zur Ausdehnung der Anzeigepflicht von Steuergestaltung auf nationale Sachverhalte. Die Finanzministerkonferenz der Länder hatte den Entwurf im Juni beschlossen. Die Steuerabteilungsleiter der Länder treffen am heutigen Mittwoch zu weiteren Gesprächen zusammen. Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) ist überzeigt, dass dem Staat Jahr für Jahr hohe Einnahmen durch Steuergestaltung entgehen. Deshalb sei es eine Frage “elementarer Steuergerechtigkeit”, gegen “aggressive Steuergestaltung vorzugehen.Bereits im Mai hatte der Europäische Rat eine EU-Richtlinie zur Einführung einer Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltung verabschiedet. Diese Richtlinie muss in deutsches Recht umgesetzt werden. Ein offizieller Entwurf liegt noch nicht vor. Der BDI befürchtet aber, dass die Bundesregierung “Gold Plating” betreiben könnte. Die Meldepflicht nach EU-Recht ist auf Ertragssteuern beschränkt. Hierzulande zeichnet sich ab, dass auch andere Steuerarten wie die Grunderwerbsteuer oder die Umsatzsteuer mit einbezogen werden könnten.