Beflügeltes Wagniskapital

Staatliche Förderung soll junge und innovative Unternehmen unterstützen

Beflügeltes Wagniskapital

Wagniskapital soll attraktiver werden. Das Bundeskabinett in Berlin billigte Eckpunkte zur Förderung junger Unternehmen. Der Schritt ist Teil der digitalen Agenda von Schwarz-Rot.wf/ge Berlin – Die schwarz-rote Koalition will mit der Förderung von Wagniskapital jungen und innovativen Unternehmen hierzulande den Weg ebnen. Deutschland könne damit seine ökonomischen Chancen im Zuge der Digitalisierung nutzen, erklärte das Bundesfinanzministerium nach der Kabinettssitzung in Berlin. Die Mitglieder der Regierung hatten ein entsprechendes Eckpunktepapier des Finanz- und Wirtschaftsministeriums gebilligt.Diese Eckpunkte sind Teil der “Digitalen Agenda” der Bundesregierung, die sich über diverse Ressorts erstreckt. Sie reicht von einer Strategie der intelligenten Vernetzung über automatisiertes Fahren bis hin zur Bedeutung der Digitalisierung für die Entwicklungshilfe. So ist die Regierung bestrebt, in öffentlichen Sektoren wie Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung über den Einsatz von IT- und Kommunikationstechnologie die Kosten für private und öffentliche Haushalte zu dämpfen und mehr Wachstum zu generieren.Die geplante Förderung von Wagniskapital umfasst konkrete Maßnahmen sowie weitere Punkte, die auf unbestimmte Sicht ins Visier genommen sind. Konkret geplant ist, von 2016 an die Obergrenze des staatlichen Invest-Zuschusses je Investor auf 500 000 Euro zu verdoppeln. Erstattet wird dabei die Steuer auf Veräußerungsgewinne auf Invest-Finanzierungen, und es wird einen anteiligen Förderzuschuss für den Ausgleich von Verlusten geben.Bei der umstrittenen Steuer auf Veräußerungsgewinne aus Streubesitz lenkte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ein. Für innovative Unternehmen sollen diese steuerfrei bleiben. “Die Bundesregierung wird in jedem Fall sicherstellen, dass für die Finanzierung von jungen, innovativen Unternehmen keine neuen Belastungen entstehen”, versprach das Ministerium. Im jüngsten Diskussionsentwurf zur Reform des Investmentsteuerrechts hatte das Ministerium die künftige Besteuerung von Veräußerungsgewinnen in Aussicht gestellt. Business Angels und Start-ups sollten nur von einer Ermäßigung profitieren.Die längerfristig ins Visier genommenen Punkte betreffen die Befreiung der Management Fees bei Beteiligungskapitalfonds von der Umsatzsteuer, die Steuertransparenz vermögensverwaltender Tätigkeit bei Beteiligungskapitalfonds sowie die Steuerbefreiung des sogenannten Carried Interest. In den ersten beiden Fällen will die Regierung die anstehende Rechtsprechung abwarten und erst dann agieren. Bei der Management Fee hängt es vom Ergebnis des Urteils des Europäischen Gerichtshofs ab, ob es zur Steuerbefreiung kommt. Beim Beteiligungskapitalfonds will die Regierung im Fall einer verschärfenden Rechtsprechung dem mit einer gesetzlichen Klarstellung entgegenwirken. Beim Carried Interest, der Steuerbegünstigung der Gewinnbeteiligung von Fondsinitiatoren, widersetzt sie sich dem Ansinnen der Bundesländer, diese Begünstigung zugunsten anderer Steuererleichterungen abzuschaffen. Scharfe KritikNeben dem Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK, siehe nebenstehendes Interview) zeigte sich auch der Digitalverband Bitkom enttäuscht. Für die selbst proklamierte “neue Gründerzeit” seien die Vorschläge “leider viel zu mutlos und greifen zu kurz”, sagte Bitkom-Geschäftsleiter Niklas Veltkamp. In der Vergangenheit hätten viel zu oft besonders vielversprechende Start-ups Deutschland in Richtung USA verlassen, um dort Wachstumskapital einzusammeln. “Das vorgelegte Eckpunktepapier wird daran vermutlich leider nichts ändern.”