Beihilferegeln sollen künftig zum grünen Wandel beitragen
ahe Brüssel
Die EU-Kommission hat eine Überarbeitung der Beihilfeleitlinien angekündigt, um eine öffentliche Unterstützung für grüne Projekte zu erleichtern. Nach Angaben von Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager sollen etwa bestimmte Gruppen von Beihilfen von der Anmeldepflicht in Brüssel ausgenommen werden. „So können die Mitgliedstaaten die für die Herbeiführung des Wandels bestimmten Mittel leichter und rascher bereitstellen, ohne dass es zu übermäßigen Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt kommt“, so Vestager.
Die EU-Länder sollen insbesondere erweiterte Möglichkeiten zur Unterstützung von grünen Investitionen erhalten. Hierzu zählt die Brüsseler Wettbewerbsbehörde insbesondere Projekte zur Verringerung von CO2-Emissionen, zur Wiederherstellung natürlicher Lebensräume und Ökosysteme, zum Schutz von Biodiversität, für saubere oder emissionsfreie Fahrzeuge sowie zum Ausbau der Lade- und Betankungsinfrastruktur. Große Bedeutung haben demnach die Speicherung von erneuerbaren Energien und auch Investitionen in grünen Wasserstoff und in die Gebäudesanierung.
Nach Angaben der EU-Kommission sind zudem neue „grüne Kriterien“ geplant, die von großen energieintensiven Unternehmen erfüllt werden müssen, damit sie freigestellte Beihilfen überhaupt erhalten können – etwa ermäßigte Steuersätze. Dies soll zu einer besseren Energieeffizienz führen, wie die Kommission ausführte.
Konsultation gestartet
Zu der Reform gehört außerdem eine Überarbeitung der Regionalbeihilfen sowie der Risikofinanzierungsbeihilfen, die den Angaben zufolge präzisiert und gestrafft werden. Zu den Beihilfen für Unternehmensneugründungen soll künftig auch die Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums einer Forschungseinrichtung gehören.
Bevor die EU-Kommission konkrete Vorschläge für den künftigen Beihilferahmen auf den Tisch legt, will sie erst einmal die Meinung hierzu der Mitgliedstaaten sowie anderer Beteiligter hören. Die Konsultation hierzu läuft nun zwei Monate.