Berlin geht gegen Steueroasen vor

Umfassende Meldepflichten für Unternehmen und Banken - Ausweitung des Kontenabrufverfahrens

Berlin geht gegen Steueroasen vor

Bund und Länder ziehen an einem Strang, um gegen Steueroasen vorzugehen. Auf die Banken kommen neue Meldepflichten zu, und das Kontenabrufverfahren soll ausgeweitet werden.wf Berlin – Wenn sich die Länderfinanzminister bei ihrer heutigen Jahrestagung in Neuruppin einig sind, will der Bund zügig ein Gesetzgebungsvorhaben zum Kampf gegen Steueroasen in Gang setzen. Dies kündigte der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesfinanzminister, Michael Meister, vor der Presse in Berlin an. Der Gesetzentwurf soll demnach in diesem Spätherbst vorliegen und bis zur Sommerpause 2017 alle parlamentarischen Hürden genommen haben.Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine Amtskollegen aus den Ländern wollen nach der Veröffentlichung der Panama Papers gezielt gegen Briefkastenfirmen in Steueroasen vorgehen. Dazu werden die Steuerpflichtigen, aber auch die Banken herangezogen. Zudem erhalten die Finanzverwaltungen erweiterte Ermittlungsbefugnisse. Dies betrifft die Maßnahmen auf nationaler Ebene. International hatten sich die G 5 – Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien und Spanien – auf eine Initiative zum verstärkten Informationsaustausch unter den Finanzbehörden verständigt.Dem nationalen Plan zur Gesetzgebung zufolge wollen Bund und Länder die Banken stärker in die Pflicht nehmen, um Transparenz zu schaffen. Danach müssen die Banken den Finanzbehörden ihre Geschäfte mit Briefkastenfirmen offenlegen und auch die Geschäfte ihrer Auslandstöchter. Dies sind Beteiligungen an einer Briefkastenfirma oder sogenannten Domizilgesellschaft. Dasselbe gilt für die Vermittlung von wirtschaftlichen Beziehungen. Name und Anschrift des Kontoinhabers oder wirtschaftlich Berechtigten gehen an das Betriebsstättenfinanzamt der Bank, die sie an das Wohnsitzfinanzamt des Kontoinhabers weiterleitet. Institute, die diese Anzeigepflicht verletzen, müssen mit empfindlichen Geldbußen rechnen, deren Höhe noch nicht festliegt.Aufgehoben werden soll das sogenannte steuerliche Bankgeheimnis nach § 30a der Abgabenordnung gegenüber den Finanzämtern. Unberührt bleibe das zivilrechtliche Bankgeheimnis, betonte Meister. Letzteres schützt die Weitergabe von Daten durch die Bank an andere Unternehmen. Mit der Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses soll es künftig uneingeschränkt möglich sein, Zufallsfunde von Betriebsprüfern in Banken über Geschäftsbeziehungen der Kunden zu Briefkastenfirmen an die zuständigen Finanzämter der Bankkunden weiterzureichen. Darüber hinaus sollen Banken auch außerhalb einer Betriebsprüfung verpflichtet werden, bei hinreichendem Anlass Auskünfte über Geschäftsbeziehungen zu geben.Ausweiten wollen Bund und Länder das automatisierte Kontenabrufverfahren. Künftig sollen auch die Daten von Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen auf diesem Weg ermittelt werden. Die Finanzbehörden können dann ohne weitere Voraussetzung, vor allem ohne vorherige Zustimmung des Steuerpflichtigen, die Kontostammdaten abrufen und ermitteln, wer der wirtschaftlich Berechtigte einer Briefkastenfirma ist. Neu kommen soll zudem die Möglichkeit zu Sammelauskunftsersuchen. Bei einem hinreichend konkreten Anlass oder aufgrund allgemeiner Erfahrungen dürfen die Behörden für mehrere Fälle Auskunft verlangen. Ermittlungen ins Blaue sollen aber wie bisher unzulässig bleiben. Die Finanzaufsicht BaFin darf zudem ohne Einschränkung den Finanzbehörden Auskunft über Geschäftsbeziehungen zu Briefkastenfirmen geben. Auslandseinsatz im VisierAuch die Steuerpflichtigen stehen vor zahlreichen neuen Vorschriften. So sollen sie künftig jegliche Geschäftsbeziehung zu ausländischen Unternehmen dem Finanzamt mitteilen müssen. Bisher gilt dafür eine Mindestbeteiligungsquote von 10 %. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro fällig.