Steuerrecht

Berlin will Firmen die Wahl geben

Die Bundesregierung will Personengesellschaften steuerlich besserstellen. Das Kabinett brachte dazu eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg, auf die sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD bereits vor einem Jahr verständigt hatten....

Berlin will Firmen die Wahl geben

Reuters Berlin

Die Bundesregierung will Personengesellschaften steuerlich besserstellen. Das Kabinett brachte dazu eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg, auf die sich die Koalitionsspitzen von Union und SPD bereits vor einem Jahr verständigt hatten. Personengesellschaften sollen künftig ein Wahlrecht haben und sich so wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen können. Der Gesetzentwurf kommt aus dem SPD-geführten Finanzministerium. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und mehrere Verbände betonten, dass weitere Schritte nötig seien.

Die Wahloption dürfte den rund drei Millionen Familienunternehmen in Deutschland helfen. Personengesellschaften werden nach dem Einkommensteuerrecht betrachtet und geben so oft rund 45% ihrer Einkünfte an den Staat ab. Bei Kapitalgesellschaften, für die die Körperschaftsteuer gilt, sind es dagegen nur rund 30%.

„Das heute verabschiedete Op­tionsmodell ist ein erster überfälliger Schritt zur steuerlichen Gleichbehandlung von Personen- und Kapitalgesellschaften“, sagte Altmaier. „Um möglichst viele Unternehmen zu erreichen, brauchen wir aber weitere Schritte. Dazu zählen insbesondere Verbesserungen im Umgang mit einbehaltenen Gewinnen.“