Berlin will Steuerbetrug beim Onlinehandel stoppen
ge Berlin – Amazon, Zalando & Co. müssen in Zukunft damit rechnen, für von Drittanbietern nicht gezahlte Umsatzsteuer haftbar gemacht zu werden. Einen entsprechenden Gesetzesvorschlag will das Bundesfinanzministerium in Absprache mit den Ländern im ersten Quartal 2018 auf den Weg bringen, heißt es im Berliner Amt. Der Staat wolle sich damit Steuern sichern, die beim Verkauf von Waren im Internet oftmals nicht abgeführt werden, und gleichzeitig Wettbewerbsverzerrungen zulasten hiesiger Anbieter entgegentreten, die ordnungsgemäß die Umsatzsteuer abführen (müssen).Ausgangspunkt der Bund-Länder-Initiative ist die verstärkte Beobachtung seit Anfang 2016, dass für Waren, die über Internet-Plattformen wie Amazon oder Zalando von Herstellern aus Ländern außerhalb der Europäischen Union verkauft werden, oftmals weder Zoll noch die Umsatzsteuer gezahlt wird. London und EU als VorbilderUm diesen Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen, sollen nun die Verkaufsplattformen ihre Händler drängen, sich hierzulande steuerlich per Steueridentifikationsnummer registrieren zu lassen und ihrer Steuerpflicht nachzukommen. Verweigern sich Händler dem, will der Bund erreichen, dass der Betreiber den Händler von seiner Plattform nimmt. Ansonsten soll der Internet-Marktplatz für die nicht gezahlte Steuer in Haftung genommen werden und selbst die Steuern nachzahlen.Auf welche Beträge sich dieser beobachtete Steuerausfall summiert, konnte das Finanzministerium nicht sagen. Das Problem ist aber offenbar so virulent, dass Großbritannien bereits ähnliche Maßnahmen ergriffen und auch die EU-Kommission entsprechende Vorschläge unterbreitet hat. Da sich die Herangehensweisen gegen die Steuerhinterziehung ähneln, geht Berlin davon aus, dass die eigene Initiative keinen Konflikt mit dem Europarecht hervorrufen wird. Konsens mit LändernDer Bund hofft, mit den Ländern – mit denen es schon einen weitgehenden Konsens gebe – in den nächsten Tagen bei der Finanzministerkonferenz eine Verständigung zu erreichen über ein gemeinsames Vorgehen. Noch offen ist, ob nur die Internet-Marktplätze in Haftung genommen werden sollen – wie es im Vereinigten Königreich geregelt ist – oder ob es eine gesamtschuldnerische Haftung von Plattform und Händler zusammen geben soll. Berlin präferiert das britische Modell. Zudem wird hier versichert, dass die Gesetzespläne auch mit einer nur geschäftsführenden Bundesregierung umsetzbar seien, wenn sich die Regierungsbildung noch länger hinziehen sollte.Parallel zu dieser Gesetzesinitiative ist beabsichtigt, Informationsblätter über deutsche Steuerregeln und -pflichten in den jeweiligen Landessprachen (wie Mandarin, Spanisch oder Englisch) in den besonders auffälligen Drittstaaten verteilen zu lassen – auch mit Hilfe der Auslandskammern.