BFH reduziert Zahl unerledigter Verfahren
jh München – 1 730 unerledigte Verfahren schiebt der Bundesfinanzhof (BFH) vor sich her. So viele waren es Ende 2019, wie es in dem am Donnerstag vorgestellten Jahresbericht des obersten Gerichts für Steuer- und Zollangelegenheiten heißt. Der BFH ist damit offenbar zufrieden, denn er weist darauf hin, dass die Zahl deutlich unter der Marke von 2 000 Verfahren liege. Immerhin verringerte sich die Zahl im vergangenen Jahr etwas, denn 2 245 eingegangenen Fällen standen 2 334 erledigte Verfahren gegenüber. 2018 waren per saldo 178 Fälle hinzugekommen.Die elf Senate hätten auch im vergangenen Jahr ihr Augenmerk auf die Bearbeitung älterer Verfahren gelegt, betont der BFH. Nur noch 100 oder 5,8 % der Ende 2019 offenen Verfahren seien vor 2018 beim Bundesfinanzhof eingegangen.Die durchschnittliche Dauer aller Verfahren gibt der BFH für das vergangene Jahr mit neun Monaten an, zwei Monate mehr als im Jahr zuvor. Für Revisionsverfahren waren es unverändert 20 Monate. “Die Bearbeitung der Nichtzulassungsbeschwerden dauerte durchschnittlich sieben Monate (nach sechs Monaten im Vorjahr)”, heißt es im Jahresbericht.Der BFH weist auf die aus seiner Sicht “unverändert hohe Erfolgsquote zugunsten der Steuerpflichtigen” hin. Bezogen auf alle Fälle habe sie 20 % nach 18 % im Jahr zuvor betragen. In den Revisionsverfahren allein waren es 40 % und 46 % im vorvergangenen Jahr.In einem der im Bericht erwähnten Revisionsfälle entschied der BFH zugunsten einer Entwicklungsfirma von Software. Sie stellte ihren Beschäftigten unbelegte Backwaren wie Brötchen und Rosinenbrot sowie heiße Getränke zum sofortigen Verzehr im Betrieb bereit. Dabei handelt es sich nach dem Urteil des BFH nicht um Arbeitslohn, sondern um nicht zu versteuernde Aufmerksamkeiten. “Für die Annahme eines (einfachen) Frühstücks muss jedenfalls ein Aufstrich oder Belag hinzutreten.”