Börsen sollen mit Finanzämtern kooperieren
wf Berlin
Börsen sollen künftig mit Finanzämtern Informationen austauschen dürfen. Die Verschwiegenheitspflicht im Börsengesetz soll gestrichen werden, um Steuerstraftaten auf den Kapitalmärkten früher erkennen zu können. Das Land Hessen nimmt damit im Bundesrat einen zweiten Anlauf zur Änderung des Börsengesetzes. Die Initiative steht am 11. März zur nächsten Sitzung der Länderkammer erneut auf der Tagesordnung. Bereits im Juni vergangenen Jahres hatte der Bundesrat einen inhaltsgleichen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht. Wegen des Endes der Legislaturperiode konnte der Entwurf nicht mehr abschließend beraten werden. Hintergrund der Initiative sind unter anderem die Lehren aus den Cum-ex-Verfahren. Börsen und Aufsichtsbehörden dürfen Handelsdaten nur dann den Finanzbehörden mitteilen, wenn dies in zwingendem öffentlichen Interesse liegt oder der Verfolgung einer Steuerstraftat dient. Für normale Betriebs- und Steuerprüfungen gelte das nicht, kritisiert Hessen. Handelsstrategien, die wie das Cum-ex-Modell nur der Steuervermeidung dienen, könnten damit zu lange unentdeckt bleiben.