Breitere Bemessungsgrundlage hilft Sozialversicherung nur wenig
Kaum Möglichkeit bei Sozialversicherung
ba Frankfurt
Das Ifo-Institut rät davon ab, durch eine Beitragspflicht für Zinsen, Dividenden und Mieten höhere Einzahlungen in die Sozialversicherung anzustreben. „Eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage hätte je nach Annahmen nur eine mäßige Steigerung der beitragspflichtigen Einkommen zur Folge, zwischen 2,4 und 4,0%“, heißt es in einer Studie. Wenn zugleich die Grenze für die Beitragsbemessung fallen würde, lägen zwar die Steigerungen bei 12,7% – doch zugleich würden später auch die Auszahlungen steigen, vor allem bei der Rente.
Wegen der sehr unterschiedlichen Ursachen des Kostenanstiegs in den einzelnen Sozialversicherungszweigen seien auch jeweils andere Reformen nötig. In der Rentenversicherung könne dies eine Erhöhung des Rentenalters sein, denkbar sei auch ein Verzicht auf die von der Bundesregierung festgelegte Untergrenze von 48% des Durchschnittseinkommens für die Rentenhöhe. Alternativ sei eine geringere Gewichtung der Rentenpunkte ab einer bestimmten Beitragshöhe möglich.