VOR DEM BREXIT-SONDERGIPFEL

Britische Regierung und EU-Kommission einig

Verständigung im Grundsatz über das künftige Verhältnis trifft umgehend auf scharfe Kritik

Britische Regierung und EU-Kommission einig

fed/ahe Frankfurt/Brüssel – Die grundsätzliche Verständigung der britischen Regierung und der EU-Kommission auf eine politische Erklärung über das künftige Verhältnis beider Seiten nach dem Brexit hat umgehend scharfe Kritik in Großbritannien ausgelöst. Labour-Oppositionsführer Jeremy Corbyn verspottete die Erklärung als Zeugnis des Versagens der britischen Regierung. Die schottische Regierungschefin Nicola Sturgeon monierte, dass das Papier jede Menge unrealistische Ziele enthalte, aber wenig Fakten. Die Frage, ob die Vereinbarungen – also der ausgehandelte Ausstiegsvertrag und die nun vorgelegte politische Erklärung – den Segen des britischen Parlaments erhalten, bleibt damit weiterhin völlig offen. Damit ist es nach wie vor unklar, ob die EU und Großbritannien am 29. März auf einen geordneten Ausstieg zusteuern – oder doch auf einen harten Brexit ohne Übergangsfrist. Denn die gibt es bekanntlich nur, wenn sich beide Seiten zuvor auf eine Ausstiegsvereinbarung verständigen.Bereits am Sonntag werden die EU-Staats- und Regierungschefs die beiden Papiere begutachten. Spanien hat Vorbehalte geäußert, weil die Regierung in Madrid Festlegungen über den Status von Gibraltar befürchtet. Gleichwohl stehen die Chancen gut, dass die beiden Papiere von EU-Seite akzeptiert werden. Äquivalenzregime im ZentrumAus Sicht der Kreditwirtschaft sind in der politischen Erklärung vor allem die Artikel 37 bis 39 von Bedeutung. Wie erwartet wird dabei auf ein Äquivalenzregime als Rechtsbasis für das Betreiben von Finanzgeschäften mit Kunden und Gegenparteien nach dem Brexit abgestellt. Äquivalenzregeln haben grundsätzlich das Ziel, Anbietern von Finanzdiensten aus Drittstaaten einen Marktzugang in die EU zu ermöglichen, sofern sie in ihren Heimatländern äquivalent reguliert und beaufsichtigt werden. So hat beispielsweise die EU in den vergangenen Jahren für verschiedene, aber genau umrissene Finanzdienstleistungen in den USA festgestellt, dass deren Regulierung und Beaufsichtigung als gleichwertig mit der Praxis in der EU angesehen werden können. Auf Basis dieser Äquivalenzfeststellung durch die EU-Kommission dürfen Banken aus den USA bestimmte Dienstleistungen in Europa so anbieten, als wären sie selbst in der EU beheimatet.Wie sich bereits abzeichnete, schlägt die politische Erklärung den umgehenden Start von Vorarbeiten für Äquivalenzvereinbarungen nach dem 29. März vor, um die Anerkennung der Äquivalenz für einzelne Geschäfte bis Juni 2020 zu erreichen. Interessanterweise werden beide Seiten aufgefordert, ihre jeweiligen Äquivalenzrahmenregeln auf den Prüfstand zu stellen. Das dürfte unter anderem den deutschen privaten Banken gefallen. Denn die fordern seit geraumer Zeit eine Reform des Rechtsrahmens, beispielsweise die Abschaffung der Möglichkeit, dass die EU-Kommission binnen 30 Tagen eine Äquivalenzvereinbarung zurückzieht. Stattdessen, so lautet die Forderung, sollte die Frist 180 Tage betragen, damit Kreditinstitute die nötige Rechtssicherheit und Verlässlichkeit haben.