Brüssel macht präzise Vorgaben für den Wiederaufbaufonds

EU-Staaten können Investitions- und Reformpläne ab Mitte Oktober einreichen - Genauer Zuteilungsschlüssel - Sieben Fokusthemen

Brüssel macht präzise Vorgaben für den Wiederaufbaufonds

ahe Brüssel – Die Europäische Kommission hat den EU-Mitgliedstaaten strategische Leitlinien über den Umgang mit dem Wiederaufbaufonds vorgelegt. Demnach können die Staaten in Brüssel für 2021 bereits ab dem 15. Oktober Vorentwürfe ihrer Investitions- und Reformprojekte einreichen, die mit dem Geld aus dem Fonds gefördert werden sollen. Die Frist für die Einreichung dieser nationalen “Aufbau- und Resilienzpläne” läuft am 30. April 2021 ab. Diese können auch schon ein kohärentes Paket an Projekten enthalten, die dann bis 2026 umgesetzt werden sollen.Der Wiederaufbaufonds, der im Juli im Volumen von insgesamt 750 Mrd. Euro von den Staats- und Regierungschefs beschlossen worden war, soll den EU-Staaten helfen, die durch die Corona-Pandemie verursachte Wirtschaftskrise rasch zu überwinden. Mit einem Teil des Geldes werden europäische Programme aufgestockt. Die verbleibenden 672,5 Mrd. Euro bilden dann die “Wiederaufbau- und Resilienzfazilität” für die Mitgliedstaaten. 312,5 Mrd. Euro erhalten diese in Form von Zuschüssen, 360 Mrd. Euro als Darlehen (siehe Tabelle).Für die nicht rückzahlbaren Zuschüsse gibt es laut EU-Kommission einen klaren Zuweisungsschlüssel: Bei 70 % dieses Topfes werden die Bevölkerungsgröße der Mitgliedstaaten, die Umkehrung ihres Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukts und die durchschnittliche Arbeitslosenquote der Jahre 2015 bis 2019 berücksichtigt. immer im Vergleich zum EU-Durchschnitt. Bei den verbleibenden 30 % wird statt der Arbeitslosenquote der letzten Jahre der reale Einbruch der Wirtschaftsleistung durch die Coronakrise einbezogen. Bei den Darlehen kann jeder Mitgliedstaat maximal ein Volumen von 6,8 % seines Bruttonationaleinkommens beantragen.Die Investitionen und Reformen, die gefördert werden, sollen nach dem Willen der EU-Kommission Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen fördern, die soziale Widerstandsfähigkeit erhöhen sowie zum ökologischen und digitalen Wandel beitragen. Kommissionschefin Ursula von der Leyen hatte am Mittwoch angekündigt, dass 37 % des Geldes in den Umwelt- und Klimaschutz und 20 % in die Digitalisierung fließen sollten.In den Vorgaben für die Mitgliedstaaten werden sieben konkrete Schlüsselbereiche für die Projekte genannt: der Einsatz erneuerbarer Energien, eine bessere Energieeffizienz in Gebäuden, die Förderung von E-Mobilität, die Einführung schneller Breitbanddienste, die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, Investitionen in Cloud-Kapazitäten für industrielle Daten sowie eine Reform der nationalen Bildungssysteme.Zum Managen des Wiederaufbaufonds hat die EU-Kommission eine Taskforce “Aufbau und Resilienz” gegründet, die nun eng mit der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen zusammenarbeiten soll. Die eingereichten Projekte sollen nach transparenten Kriterien bewertet werden, wie die Brüsseler Behörde ankündigte. Ausgezahlt werden die Gelder dann anhand von zuvor festgelegten Zwischenzielen und “Meilensteinen”. Sollte es schwerwiegende Bedenken gegenüber Projekten in anderen Mitgliedstaaten geben, könnte dies auch vom Europäischen Rat diskutiert werden.EU-Kommissionsvize Valdis Dombrovskis forderte Rat und EU-Parlament auf, sich im noch laufenden Gesetzgebungsprozess rasch über den Wiederaufbaufonds zu einigen, damit die Gelder ab Anfang 2021 fließen könnten. In einer Krise sei Zeit der entscheidende Faktor. Heute findet die nächste Verhandlungsrunde statt. Dabei geht es unter anderem darum, wer bei der Mittelverwendung noch mitbestimmen darf.