Brüssel will faireren Steuerwettbewerb

Kommission für obligatorische Bemessungsbasis - Keine Konsolidierung

Brüssel will faireren Steuerwettbewerb

fed Brüssel – Die EU-Kommission konkretisiert ihre Strategie, mit der sie für einen fairen Wettbewerb der Unternehmenssteuern in der EU sorgen möchte. EU-Kommissar Valdis Dombrovskis und sein Kollege Pierre Moscovici wollen im Laufe der nächsten anderthalb Jahre den Vorschlag für die Einführung einer gemeinsamen Bemessungsbasis für die Körperschaftsteuer wiederbeleben. Anders als vor vier Jahren streben die EU-Kommissare aber eine zweistufige Einführung an. Zunächst wirbt die EU-Behörde nur für eine gemeinsame, aber nicht konsolidierte Bemessungsgrundlage. Das Kalkül dahinter ist, dass die Widerstände im Rat, in dem bei Steuerfragen Einstimmigkeit herrscht, einfacher überwunden werden können, wenn die EU zunächst auf eine Konsolidierung der Steuer verzichtet. Denn die damit verbundenen Kontroversen über die Verteilung der Einnahmen haben in den Vorjahren das Gesetzesverfahren ins Stocken geraten lassen.Auf der anderen Seite plädiert die EU-Kommission dafür, dass die gemeinsame Bemessungsbasis für die Unternehmenssteuern nicht fakultativ eingeführt wird, sondern obligatorisch. Spekulationen in den Medien, denen zufolge die EU-Kommission zugleich Mindestsätze vorschlagen wolle, wurden von Dombrovskis zurückgewiesen: “Wir haben in unserer Orientierungsaussprache nicht die Fragen von Harmonisierung oder Mindestsätzen diskutiert.” Fachbeamte wurden noch deutlicher: “Mindestsätze sind kein Thema.” In der Tat wäre ein solcher Vorstoß überraschend gewesen, da der harte Widerstand einer ganzen Reihe von Ländern gegen Brüsseler Vorgaben für die Höhe der Unternehmenssteuersätze programmiert gewesen wäre – beispielsweise aus Irland.Am 17. Juni werden Dombrovskis und Moscovici einen Fahrplan vorlegen. Erwartet wird, dass die EU auflisten wird, welche Drittländer nach ihrer Einschätzung als Steueroasen anzusehen sind. Parallel dazu gehen die Vorbereitungen für den automatischen Informationsaustausch über Steuervorbescheide (tax rulings) weiter.