Brüsseler Etappensieg im Streit um Steuerdeals
fed Frankfurt – Nach einigen Niederlagen vor Gericht hat die EU-Kommission im Streit um Steuerdeals einen Teilerfolg erzielt. Generalanwältin Juliane Kokott plädiert dafür, dem Rechtsmittel stattzugeben, das die EU-Kommission gegen das Urteil des EU-Gerichts im belgischen Fall eingelegt hat.Konkret geht es um die frühere Praxis belgischer Finanzämter, international tätigen Unternehmen zu erlauben, bestimmte Teile ihres Gewinns nicht versteuern zu müssen. Belgiens Finanzämter beriefen sich bis 2014 auf den sogenannten Fremdvergleichsgrundsatz.Dieses Prinzip legten die belgischen Behörden so aus, dass sie den Gewinn eines “in einem grenzüberschreitenden Konzern eingebundenen Unternehmens” mit dem hypothetischen Gewinn verglichen, den eine nicht verbundene Firma unter ähnlichen Bedingungen erzielen würde. Auf Basis dieser Kalkulationen ermittelten die Finanzämter einen vermeintlichen “Mehrgewinn” – und sie kündigten in Steuervorbescheiden an, diesen Mehrgewinn nicht besteuern zu wollen. Mehr noch: Belgien warb zwischenzeitlich für Ansiedlungen mit Hinweis auf die Chance zu dieser Teil-Steuerbefreiung.Europas oberste Wettbewerbshüter beanstandeten diese Praxis und erkannten in ihr eine “Beihilferegelung” – also nicht bloß eine Einzelbeihilfe, sondern einen generellen Rechtsrahmen, der Beihilfen ermöglicht. Da diese Regelung nicht bei der EU-Kommission angemeldet worden war und zudem von der EU-Behörde als unvereinbar mit europäischem Recht eingeschätzt wurde, verlangten die EU-Beamten die Nachforderung nicht gezahlter Steuern.Diese Aufforderung wurde jedoch voriges Jahr vom EU-Gericht, also der für Wirtschaftssachen zuständigen ersten Instanz des EU-Gerichtshofs, für nichtig erklärt. Die EU-Kommission habe nicht nachgewiesen, dass die belgischen Finanzämter einem systematischen Konzept gefolgt seien, weil Brüssel lediglich eine Stichprobe geprüft habe.Die EU-Kommission wehrte sich gegen dieses Urteil – und findet nun zumindest bei der Generalanwältin Zustimmung. Denn die findet, dass es sich bei der beanstandeten Praxis in Belgien sehr wohl um eine Beihilferegelung handelt – und dass die EU-Kommission dies auch hinreichend dargelegt habe. Sie empfiehlt daher dem EU-Gerichtshof, das Urteil der ersten Instanz aufzuheben und neu verhandeln zu lassen. Ob die Richter ihren Schlussanträgen folgen, ist nicht sicher. Aber in der weit überwiegenden Zahl der Fälle tun sie es.