Bund schärft Beteiligungsführung

Neue Grundsätze der Unternehmensführung - Staat muss sein "Interesse" regelmäßig nachweisen

Bund schärft Beteiligungsführung

Der Bund führt seine Beteiligungen künftig aktiver. Dazu hat Finanzminister Olaf Scholz (SPD) die Grundsätze der Beteiligungsführung nach elf Jahren modernisiert. Genauer festgelegt wird, dass der Bund ein “fachpolitisches Interesse” an der Beteiligung haben muss. Dieses wird zudem künftig ständig überprüft. wf Berlin – Nach dem Ausverkauf von Bundesbeteiligungen Anfang der 2000er Jahre hat der Bund seit 2006 kaum noch privatisiert und seine Beteiligungen nur mehr verwaltet. Nun hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) die Grundsätze “guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes” aus dem Jahr 2009 überarbeitet. Nach Informationen aus Regierungskreisen wird das Bundeskabinett die neuen Grundsätze heute billigen.Nach dem jüngsten Beteiligungsbericht des Bundes, der Mitte Mai veröffentlicht wurde, war der Bund Ende 2018 an 537 Unternehmen beteiligt, davon an 104 Unternehmen unmittelbar. Die Beteiligungen werden dezentral geführt. Die Steuerung liegt jeweils beim fachlich zuständigen Ministerium, etwa die Deutsche Bahn und diverse Flughäfen beim Verkehrsministerium, die Deutsche Telekom und die Finanzagentur des Bundes beim Bundesfinanzministerium oder verschiedene Beschaffungsunternehmen beim Verteidigungsministerium. Das dezentrale Beteiligungsmanagement kreiert lange Informationswege, so dass etwa im Beteiligungsbericht erst 2020 der Status von Ende 2018 veröffentlicht wird. Ungeachtet der dezentralen Organisation ist das Bundesfinanzministerium für das standardisierte Beteiligungsmonitoring zuständig und für die Grundsätze der Unternehmensführung. Aktiver als früher Neu ist bei dem heute vorgestellten Werk schon der Titel: “Grundsätze guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung”. Diese sind auf 70 Seiten niedergelegt. Der Bundesrechnungshof hatte bereits 2016 Mindeststandards für die Erfolgskontrolle der Beteiligungsführung eingefordert und verlangt, dass das sogenannte “Bundesinteresse” ständig überprüft und dargelegt wird. Darauf regieren nun die neuen Grundsätze. Klargestellt wird, dass ein “wichtiges Interesse” des Bundes “regelmäßig ein fachpolitisches Interesse” ist. “Es liegt vor, wenn durch das Unternehmen wichtige Aufgaben des Bundes im Sinne der Kompetenzordnung des Grundgesetzes erfüllt werden sollen”, heißt es. Das “wichtige Interesse” schreibt die Bundeshaushaltsordnung vor. Es fehlt unter anderem dann, wenn mit der Beteiligung lediglich Einnahmen erzielt werden sollen oder die Verwaltung Informationen sucht. Klarer gefasst wird zudem, dass sich die Vorgabe des fachpolitischen Interesses auch auf mittelbare Beteiligungen erstreckt. Mit Blick auf die Erfolgskontrolle wurde ein Kriterienkatalog für die Vergütung der Geschäftsführung verankert – einschließlich einer Begrenzung der Gesamtvergütung.Der neue Ansatz der aktiven Beteiligungsführung zielt außerdem darauf, dass Unternehmen mit Bundesbeteiligung vorbildlich und verantwortungsbewusst agieren. Der Corporate Public Governance Kodex, der Teil der Grundsätze ist, adressiert Vorgaben an die Unternehmen und ihre Organe. Zentrale Punkte sind dabei die Stärkung der unternehmerischen Mitbestimmung, Anforderungen an gute Arbeit, eine nachhaltige Unternehmensführung, ein angemessenes und transparentes Vergütungsgefüge, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in der Führungsetage sowie Diversität auf allen Leitungsebenen.Kodex und Grundsätze vollziehen damit auch die Rechtsentwicklung der vergangenen Dekade nach. Einzug gehalten haben auch Anforderungen an Nachhaltigkeit und Berichterstattung dazu. Zudem dürfen sich die Unternehmen nicht an aggressiven steuervermeidenden Strategien beteiligen.