Bundesbeteiligungen

Bund schließt Beteiligungs­reform ab

Fünf Jahre hat der Bund gebraucht, um sein Beteiligungsmanagement zu reformieren. Der Bundesrechnungshof hatte 2016 große Defizite aufgedeckt. Nun ist der letzte Baustein eingefügt.

Bund schließt Beteiligungs­reform ab

wf Berlin

– Mit Mustertexten für Unternehmensstatuten wie dem Gesellschaftervertrag hat der Bund die Grundsätze seiner Beteiligungsführung in einem endgültigen Schritt aktualisiert und damit eine lang währende interne Reform in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Dies machte das Bundesfinanzministerium in seinem Oktober-Monatsbericht bekannt. Der Beschluss der Runde der beamteten Staatssekretäre dazu datiert demnach schon von Mitte August. Das Projekt umfasste die Neuausrichtung der Corporate Governance der Bundesunternehmen sowie der Beteiligungsführung mit den „Grundsätzen guter Unternehmens- und aktiver Beteiligungsführung im Bereich des Bundes“.

Ende 2019 waren der Bund und seine Sondervermögen unmittelbar an 106 Unternehmen beteiligt (siehe Grafik). Weitere mittelbare Beteiligungen an Unternehmen mit einem Kapital von mehr als 50­000 Euro und Anteilen von mehr als 25% summieren sich auf 401. Neuere Zahlen liegen nicht vor. Diese Angaben stammen aus dem Beteiligungsbericht des Bundes, den das Bundesfinanzministerium im April 2021 veröffentlicht hatte. Von unmittelbaren Beteiligungen hält der Bund die Anteile von 81 Unternehmen direkt. Dazu gehören die Aktien von Post und Telekom, Deutsche Bahn oder die Anteile an den Flughäfen in Berlin/Brandenburg, München und Köln/Bonn. Auch Unternehmen mit übergreifenden Aufgaben sind dabei wie die Deutsche Flugsicherung, die Standortmarketinggesellschaft „Germany Trade and Invest“, die Autobahn GmbH zur Verwaltung und dem Bau von Autobahnen oder die Bundesgesellschaft für Endlagerung. Aber auch ausgelagerte Dienstleistungen, wie sie die Finanzagentur des Bundes in der Rechtsform einer GmbH übernimmt, stehen auf der Liste. Die 25 unmittelbaren Beteiligungen über Sondervermögen betreffen z.B. die drei Hightech-Gründerfonds, zahlreiche Wohnungsbaugesellschaften aus dem Eisenbahnvermögen, aber auch die über den Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS) gehaltenen Anteile an der Commerzbank.

Druck vom Rechnungshof

Die Reform der Beteiligungsführung währte seit 2016. Der Bundesrechnungshof hatte damals Druck gemacht. Rechnungshofpräsident Kay Scheller konstatierte öffentlich und harsch, manchen Teilen der Bundesverwaltung sei nicht klar, dass die Erfolgskontrolle der Beteiligungen in ihren Händen liege. Der Rechnungshof forderte Standards für die Erfolgskontrolle. Die Geschäftsleitungen müssten stärker in die Pflicht genommen und messbar erfolgsabhängig vergütet werden.

Die Kontrolle der Bundesbeteiligungen ist auch deshalb komplex, weil sie nicht in einem Ressort liegt. In der Beteiligungsabteilung des Bundesfinanzministeriums laufen zwar die Fäden zusammen, aber die Zuständigkeit für die Beteiligungen liegt bei verschiedenen Ministerien. So wacht das Verkehrsministerium etwa über die Bahn und ihre Konzerntöchter, die Flughäfen oder Toll Collect für die Lkw-Maut. Die Hightech-Gründerfonds liegen beim Wirtschaftsministerium, die Endlagergesellschaften für Atommüll beim Umweltministerium.

Die neu ausgerichteten Grundsätze sollen auch zu einer einheitlichen Linie im Beteiligungsmanagement verhelfen. Das Bundesinteresse wurde als Voraussetzung für eine Beteiligung stärker in den Fokus gerückt. Auch mittelfristige Wirkungsziele samt Erfolgskontrolle sind Teil der geschärften Grundsätze. Damit war die Bundesregierung den Forderungen des Rechnungshofs gefolgt. Die Grundsätze selbst waren bereits im September 2020 neu gefasst und vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Verankert wurde damit auch eine aktive Beteiligungsführung. Zudem wurden die Überwachungsorgane in den Unternehmen gestärkt, die Vorbildfunktion für Bundesunternehmen herausgestellt sowie die Verpflichtung, verantwortlich mit öffentlichem Vermögen umgehen.

Neu sind nun die Mustertexte etwa für Gesellschaftsverträge oder für Geschäftsordnungen von Aufsichtsräten in GmbHs. Auch für Geschäftsführung und Mandatsvereinbarungen gibt es Muster. Aufgegriffen wurden darin neuere Rechtsentwicklungen oder bislang nicht berücksichtige Anforderungen etwa an Nachhaltigkeit und zu soziale Fragen. So richtig abgeschlossen ist das Projekt damit aber noch nicht: Denn bestehende Unternehmensstatuten und -vereinbarungen müssen nun sukzessive ersetzt werden. Für Neugründungen und Neubestellungen gelten die Muster natürlich ab sofort.