Bund und Länder suchen einheitliche Corona-Regeln

Beherbergungsverbot im Fokus von Spitzentreffen

Bund und Länder suchen einheitliche Corona-Regeln

sp/ahe Berlin/Brüssel – Der seit Tagen andauernde Streit über Beherbergungsverbote für Gäste aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten dürfte heute bei einem weiteren Spitzentreffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer zu dem Umgang mit der Corona-Pandemie im Fokus stehen. Gegenwärtig dürfen Reisende aus Regionen mit hohen Neuinfektionszahlen in einigen Bundesländern nur dann in Hotels und Gästehäusern beherbergt werden, wenn sie negative Tests vorweisen, die nicht länger als 48 Stunden zurückliegen. Das Gastgewerbe verzeichnet in den Herbstferien eine Stornierungswelle und hat bereits Klagen angekündigt.Auch am Dienstag riss die Kritik an den unterschiedlichen Regelungen der Länder nicht ab. “Das Beherbergungsverbot muss noch mal auf den Prüfstand”, forderte Thomas Bareiß (CDU), Tourismusbeauftragte der Bundesregierung und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie. Die finanziellen Reserven zahlreicher Unternehmen aus Hotellerie und Gastgewerbe seien aufgebraucht, mahnte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Martin Wansleben. Vom heutigen Spitzentreffen erwartet der Unions-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Ralph Brinkhaus (CDU), “ein klares Signal gegen die Kleinstaaterei”. Vielleicht gelinge doch einmal “der große Wurf”, sagte auch Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der ebenfalls für einheitliche Regelungen plädiert.Die EU-Staaten haben unterdessen Empfehlungen verabschiedet, die zumindest ein Mindestmaß an Koordination im Reiseverkehr sicherstellen sowie eine weitere Fragmentierung verhindern sollen. Geplant sind jetzt europaweit einheitliche Risikoampeln. Die Mitgliedstaaten sollen Reisenden aus anderen EU-Staaten die Einreise grundsätzlich nicht verweigern. Und sollte ein EU-Land Beschränkungen einführen, so sollte es die übrige EU sowie Brüssel 48 Stunden im Voraus informieren.