Bundesbank sieht Vorgaben aus Karlsruhe erfüllt

Börsen-Zeitung, 4.8.2020 rec Frankfurt - Die Bundesbank wird sich weiter an den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen. Der Vorstand der Bundesbank sieht die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai...

Bundesbank sieht Vorgaben aus Karlsruhe erfüllt

rec Frankfurt – Die Bundesbank wird sich weiter an den Staatsanleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) beteiligen. Der Vorstand der Bundesbank sieht die Vorgaben aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai erfüllt, wie ein Sprecher sagte. Die Richter hatten der EZB eine Frist bis morgen gesetzt, um die Verhältnismäßigkeit des Anleihekaufprogramms PSPP nachzuweisen. Andernfalls müsse die Bundesbank aussteigen.Ausgestanden ist der juristische Streit über die Staatsanleihekäufe damit aber nicht, weil die Kläger beim Bundesverfassungsgericht eine Vollstreckungsanordnung beantragen können. “Dies gibt Karlsruhe die Chance, den entstandenen währungspolitischen und verfassungsrechtlichen Konflikt innerhalb der Europäischen Union zu deeskalieren”, schreibt der Europarechtler Christoph Schalast in einem Gastbeitrag für die Börsen-Zeitung. Unterdessen hat die EZB die Anleihekäufe im Rahmen ihres eigens aufgelegten Corona-Notkaufprogramms PEPP im Juli deutlich zurückgefahren und sich dem sogenannten Kapitalschlüssel angenähert. – Schwerpunkt Seite 5