Bundesrat billigt föderale Finanzarchitektur

Autobahnplanung ganz in Bundeshand

Bundesrat billigt föderale Finanzarchitektur

wf Berlin – Der Bundesrat hat einstimmig den Weg für eine umfassende Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen frei gemacht. Damit ist eines der großen Gesetzesvorhaben der schwarz-roten Koalition kurz vor Ende der Legislaturperiode noch unter Dach und Fach gebracht. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sprach vor der Länderkammer von einer “modernen Architektur der Bund-Länder-Finanzbeziehungen”. Die Länder könnten damit die Schuldenbremse einhalten. Von 2020 an dürfen sie keine neuen Schulden mehr machen. Die mit dem Paket verbundene Grundgesetzänderung stellt Schäuble zufolge die grundsätzliche Struktur des föderalen Systems nicht infrage. Mehr Geld für die LänderDie Länder erhalten mit der Neuregelung von 2020 an über eine neue Umsatzsteuerverteilung jährlich 9,75 Mrd. Euro mehr vom Bund und geben im Gegenzug Kompetenzen an die Zentralebene ab. Deren Kontrollrechte steigen. Die Reform, die mit zahlreichen Grundgesetzänderungen verbunden ist, erlaubt zudem die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft zur Planung, dem Bau und zum Betrieb von Bundesautobahnen durch den Bund. Bislang stellte der Bund nur die Finanzmittel bereit und musste die Ausführung den Ländern überlassen.”Investitionen für den Ausbau und Erhalt der Bundesautobahnen können künftig schneller, besser und insgesamt effizienter umgesetzt werden”, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) in Berlin. Einen Ausverkauf von Staatseigentum habe die SPD verhindert. Es sei sichergestellt, dass es nicht zu einer Privatisierung von Straßen und Infrastrukturgesellschaft kommen kann, sagte Zypries. Auch Schäuble betonte, eine Privatisierung von Bundesautobahnen sei ausgeschlossen. Neue SteuerregelungenZudem stimmte der Bundesrat Gesetzesänderungen zum Schutz vor Steuerhinterziehung über Briefkastenfirmen zu sowie einer begrenzten steuerlichen Abzugsmöglichkeit bei der Überlassung von Lizenzen innerhalb multinationaler Konzerne. Die Regelung zu Briefkastenfirmen war mit dem Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz nach der Veröffentlichung der Panama-Papiere auf den Weg gebracht worden. Steuerpflichtige müssen künftig ihre Beziehungen zu Gesellschaften außerhalb der EU anzeigen. Finanzinstitute sind mit neuen Meldepflichten belegt worden. Das steuerliche Bankgeheimnis ist abgeschafft. Die Kreditinstitute sind bei der Aufklärung steuerlicher Sachverhalte nicht mehr zur Verschwiegenheit verpflichtet.Mit dem “Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen” soll die Aushöhlung der Steuerbasis durch die Vergabe von Rechten wie Lizenzen in multinationalen Konzernen verhindert werden. Zugleich wurde mit diesem Gesetz die Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von 410 auf 800 Euro erhöht und die untere Wertgrenze für Sammelposten von 150 auf 250 Euro angehoben. Daraus resultiert eine Steuersenkung von 910 Mill. Euro. Schließlich billigten die Länder Vorgaben für eine effektivere Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung über ein neues elektronisches Transparenzregister. Dies ist nicht öffentlich, sollte es aber nach dem Wunsch der Länder sein.