Bundesrat billigt Reformen bei Lebensversicherung und EEG
ge Berlin – Der Bundesrat hat am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der parlamentarischen Sommerpause 16 Gesetze gebilligt – darunter den Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde ab Anfang nächsten Jahres, die Reform bei Lebensversicherungen und die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die dort vorgesehenen und heftig umstrittenen Einschränkungen bei der Förderung von Ökostrom können damit wie von der schwarz-roten Koalition geplant schon Anfang August in Kraft treten. Zudem haben Bayern und Sachsen durchgesetzt, dass die Länder den Mindestabstand zwischen Windrädern und Wohnbebauung über das gesetzliche Minimum hinaus ausdehnen können.Die vor Wochenfrist schon vom Bundestag gebilligte Lebensversicherungsreform sieht vor, dass angesichts anhaltend niedriger Zinsen zum Schutz der Assekuranzen neben abgespeckten Zinsversprechen bei Neuverträgen die Ausschüttung von Bewertungsreserven für ausscheidende Versicherungsnehmer gekappt werden kann. Dies könnte mit Veröffentlichung der Pläne im Gesetzblatt schon von Ende Juli an gelten. Ist die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen für Kunden gefährdet, kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Dividenden an Aktionäre untersagen.Mit der ebenfalls verabschiedeten Finanzreform der gesetzlichen Krankenversicherung gehören die pauschalen Zusatzbeiträge bei den Krankenkassen ab 2015 der Vergangenheit an. Der allgemeine Beitragssatz, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte tragen, sinkt damit zum 1. Januar auf 14,6 von 15,5 %. Oberhalb dieses Grundbeitrags können die Kassen künftig prozentuale Zusatzbeiträge erheben – was nach Expertenmeinung spätestens ab der zweiten Jahreshälfte 2015 flächendeckend zu erwarten ist.Zusätzlich wurden Landesinitiativen in 1. Lesung beispielsweise zur Regulierung des grauen Kapitalmarktes und zu den Kosten beim Abbau von Atomkraftwerken vorgestellt.—– Notiert in Berlin Seite 6