Bundesregierung beflügelt die Elektromobilität
wf Berlin – Elektromobilität soll hierzulande durch staatliche Hand beflügelt werden. Dazu wird die ermäßigte Besteuerung von Elektro-Dienstwagen verlängert und für Elektro-Lieferfahrzeuge die Möglichkeit von Sonderabschreibungen eingeführt. Die gewerbesteuerliche Hinzurechnung des Miet- und Leasingaufwands von Elektrofahrzeugen oder aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen wird halbiert und die Steuerbegünstigung des geldwerten Vorteils für das Aufladen von Privatwagen an betrieblichen Ladestationen verlängert. Zudem wird das Jobticket durch Pauschalbesteuerung begünstigt. Dies alles beschloss das Bundeskabinett in Berlin mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes. Es firmiert diesmal unter dem Titel “Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften”.Die 16 verschiedenen Maßnahmen summieren sich zu einer Steuerentlastung von 835 Mill. Euro, wenn eine volle Veranlagungsperiode von zwölf Monaten zugrunde gelegt wird. Allein im nächsten Jahr ergeben sich daraus Steuererleichterungen für Bürger und Wirtschaft von rund 330 Mill. Euro (siehe Tabelle). Die Erleichterung für die Elektromobilität wird zum großen Teil erst von 2021 an wirksam, da es sich vielfach um Verlängerungen bereits bestehender Regelungen handelt. Diese macht sich im übernächsten Jahr mit 180 Mill. Euro bemerkbar.Die größte einzelne Entlastung bringt mit 335 Mill. Euro voller Jahreswirkung aber die Anhebung der Verpflegungspauschalen von 12 auf 14 Euro bei Dienstreisen von mehr als acht Stunden und von 24 auf 28 Euro für mehr als 24 Stunden Abwesenheit. Angeglichen wird die unterschiedliche Umsatzbesteuerung von elektronischem und gedrucktem Lesestoff. Bei E-Zeitungen, E-Zeitschriften und E-Büchern greift künftig der ermäßigte Satz von 7 %. Neben allen Entlastungen ist auch eine Erhöhung geplant: Das Betriebsausgabenabzugsverbot für Hinterziehungszinsen soll 30 Mill. Euro mehr in die Kasse des Fiskus spielen. Probleme mit Share-Deals Das Bundeskabinett beschloss zudem eine Novelle der Grunderwerbsteuer. Damit sollen sogenannte Share-Deals möglichst unterbunden werden. Dabei wird anstelle eines Grundstücks ein Unternehmen samt Immobilie verkauft. Die allein den Kommunen zustehende Steuer fällt damit nicht an. Die Bundesländer hatten sich für die Reform starkgemacht und einen eigenen Entwurf vorgelegt. Diesen hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gestern durch das Kabinett gebracht. Kernelement ist eine längere Haltedauer von Anteilen, um eine Steuerbegünstigung zu erlangen. Zudem müssen mehr Anteile bei den Alteigentümern verbleiben.Für börsennotierte Unternehmen hat der Entwurf jedoch gravierende Folgen. Laut Entwurf fällt die Steuer für alle inländischen Verwaltungsgebäude und Produktionsstätten an, wenn innerhalb von zehn Jahren 90 % der Anteilseigner ausgetauscht werden. Dem Deutschen Aktieninstitut (DAI) zufolge wechseln bei Dax-Unternehmen gemessen an den Börsenumsätzen 2018 bereits 90 % der Marktkapitalisierung nach 14 Monaten. Bei einigen Unternehmen könne diese Situation sogar bis zu dreimal im Jahr eintreten. Das Bundesfinanzministerium zeigte sich offen für “berechtigte Belange” von Unternehmen. Diese müssten “selbstverständlich berücksichtigt” werden. Abhilfe könnte eine Börsenklausel schaffen. Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Dort dürfte das Thema neu beraten werden.