Bundesregierung bietet Nachtragshaushalt auf

150 Mrd. Euro zusätzlich für Kampf gegen Corona

Bundesregierung bietet Nachtragshaushalt auf

sp/Reuters Berlin – Die Bundesregierung will zum Wochenauftakt einen Nachtragshaushalt zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Krise mit einem Volumen von rund 150 Mrd. Euro auf den Weg bringen. Dies solle am Montag vom Kabinett beschlossen werden, erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Freitag aus Regierungskreisen. Am Mittwoch solle dann der Haushaltsausschuss des Bundestages zustimmen. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will den Nachtragshaushalt am Montag um 12.30 Uhr in der Bundespressekonferenz erläutern. An seiner Seite hat sich auch Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angekündigt, der zusammen mit Scholz weitere Hilfspakete der Regierung für Unternehmen vorstellen wird.Regierungskreisen zufolge soll ein Maßnahmenbündel für Solo-Selbständige und Kleinstbetriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern geschnürt werden – mit direkten Hilfen von 40 Mrd. bis 50 Mrd. Euro. Hinzu komme ein Rettungsschirm für größere Konzerne, denen primär mit Bürgschaften geholfen werden solle, womöglich im Volumen von 500 Mrd. Euro. Auch direkte Beteiligungen an Unternehmen sind angedacht. Außerdem will die Regierung Insidern zufolge Abweichungen von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse möglich machen. “Die Arbeiten laufen jetzt”, sagte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums am Freitag. Hilfen seien für die Realwirtschaft geplant, nicht aber für Banken.Parlamentskreisen zufolge wird der Nachtragshaushalt 2020 komplett über neue Schulden finanziert. Damit ist die schwarze Null Makulatur. Seit 2014 kommt der Bundeshaushalt ohne Nettoneuverschuldung aus, wozu der Beschäftigungsboom auf dem Arbeitsmarkt, stetig steigende Steuereinnahmen und Milliardeneinsparungen bei den Zinsausgaben beigetragen haben. Auch in der mittelfristigen Planung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sind bislang noch ausgeglichene Haushalte vorgesehen. Laut Finanzministerium sind in der Coronakrise die Voraussetzungen erfüllt, von der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse abzuweichen.