Bundestag beschließt Hilfen im Eiltempo

Steuerliche Entlastung für Gaststätten ab Juli

Bundestag beschließt Hilfen im Eiltempo

sp/dpa-afx Berlin – Der Bundestag hat am Donnerstag weitere Unterstützung für berufstätige Eltern und Arbeitnehmer in Kurzarbeit sowie Entlastungen für Gaststätten beschlossen. Bereits am nächsten Dienstag will der Koalitionsausschuss aus CDU/CSU und SPD außerdem ein Konjunkturprogramm auf den Weg bringen, das bis zu 100 Mrd. Euro mobilisieren könnte, um die Konjunktur nach dem fast drei Monate andauernden Lockdown wieder in Schwung zu bringen. Im Gespräch sind direkte Zuschüsse für von Umsatzeinbrüchen betroffene Unternehmen, wie sie etwa Wirtschaftspolitiker der CDU fordern. Die SPD pocht außerdem auf einen Kinderbonus von 300 Euro und Ausgleichszahlungen an die Kommunen, die für die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen wenigstens teilweise Kompensation schaffen sollen.Die am Donnerstag beschlossenen Hilfen sollen möglichst noch vor dem Konjunkturprogramm ihre Wirkung entfalten. Damit die Maßnahmen in Kraft treten, muss der Bundesrat noch zustimmen. So sollen Eltern länger Lohnersatz bekommen, wenn sie wegen der Kinderbetreuung zu Hause nicht arbeiten können. Der Lohnersatz wird von bisher sechs auf bis zu 20 Wochen verlängert. Jeder Elternteil bekommt Anspruch auf zehn Wochen Entschädigung, Alleinerziehende auf 20 Wochen. Außerdem soll der Zuschuss künftig auch tageweise gelten, wenn die Kinder nur ab und zu in Kita oder Schule dürfen. Der Staat zahlt 67 % des Nettoeinkommens, höchstens aber 2 016 Euro im Monat. Die FDP kritisierte, dass die Betreuung während der Arbeit im Homeoffice derzeit als zumutbar gilt. “Homeoffice und Kinderbetreuung sind zwei Jobs, die dauerhaft nicht ohne erhebliche Einschnitte zusammen erledigt werden können”, betonte der Abgeordnete Grigorios Aggelidis, während der Streit über das Tempo bei Schul- und Kitaöffnungen am Donnerstag weiter Fahrt aufnahm. Mehrere Bundesländer haben inzwischen angekündigt, dass zumindest an Grundschulen die Schüler bald nicht mehr getrennt, sondern wieder in voller Klassenstärke unterrichtet werden.Der Bundestag beschloss außerdem, dass Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kurzarbeitergeld größtenteils steuerfrei bleiben sollen. Viele Firmen hatten angekündigt, das Kurzarbeitergeld ihrer Angestellten aufzustocken, weil besonders Geringverdiener sonst längerfristig kaum über die Runden kommen.Schließlich hat das Parlament eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung auf Speisen in der Gastronomie von 19 auf 7 % beschlossen. Sie gilt ab Juli. Die Opposition kritisierte, dass die Steuersenkung nur helfen werde, wenn die Restaurants auch wieder Umsätze machten. Außerdem würden Kneipen, Bars und Clubs vergessen, denn die Mehrwertsteuer auf Getränke soll nicht gesenkt werden.