Pandemie-Folgen

Bundestag beschließt Steuerhilfen

Unternehmen und Bürger sollen vom vierten Corona-Steuerhilfegesetz profitieren. Unter anderem ist eine Verlängerung der Homeoffice-Pauschale vorgesehen.

Bundestag beschließt Steuerhilfen

Reuters Berlin

Der Bundestag hat weitere Steuerhilfen zur Bewältigung von Pandemie-Folgen beschlossen. Das vierte Corona-Steuerhilfegesetz wurde mit den Stimmen der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP sowie der Union verabschiedet. Unternehmen können bestimmte Investitionen für 2022 schneller bei der Steuer absetzen, wovon sich die Regierung konjunkturelle Impulse verspricht. Sie können zudem stärker als bisher Verluste mit früheren Gewinnen verrechnen und damit ihre Steuern für Vorjahre verringern. Für Arbeitnehmer wird die Home­office-Pauschale von 5 Euro pro Tag bis Ende 2022 verlängert. Steuerzahler erhalten zudem mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung.

Unternehmen sollen in Milliardenhöhe von einer auf das laufende Jahr begrenzten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter profitieren. Im steuerlichen Sinne umfasst das nicht nur tragbare oder fahrbare Dinge, sondern einen Großteil aller Investitionen – etwa Maschinen, den Fuhrpark oder auch die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die degressive Abschreibung ist mit knapp 10 Mrd. Euro an erwarteten Steuermindereinnahmen für die Jahre 2022 bis 2025 der bei weitem teuerste Posten des Steuerhilfegesetzes. Das Gesamtpaket wird mit Kosten von rund 12 Mrd. Euro beziffert.

Angehoben wird für Beschäftigte in Pflege, Krankenhäusern und Arztpraxen die Steuerbefreiung der Coronaboni. Bis zu 4500 Euro bleiben steuerfrei. Dies soll auch für freiwillige oder tarifliche Zahlungen der Arbeitgeber gelten. Die Bundesregierung stellt rund 1 Mrd. Euro für Coronaboni für Beschäftigte in Krankenhäusern und in der Pflege bereit.

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