Bundestag billigt Brexit-Gesetz

EU forciert Notfallmaßnahmen

Bundestag billigt Brexit-Gesetz

wf/fed Frankfurt/Berlin – Der Bundestag hat in Berlin gesetzliche Vorkehrung für das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU getroffen. Die Abgeordneten verabschiedeten mit breiter Mehrheit das Brexit-Übergangsgesetz. Es umfasst rechtliche Regelungen für eine Übergangsphase, zu der es nach aktuellem Stand nach der Ablehnung des Austrittsabkommens durch das britische Unterhaus allerdings nicht kommen wird. FDP-Außenexperte Alexander Graf Lambsdorff kritisiert die Bundesregierung scharf für ihre “Vogel-Strauß-Politik” beim Brexit. Das Gesetz sei wegen des Votums des britischen Unterhauses “völlig obsolet”. Deutlich wurde in der Debatte, dass die meisten Fraktionen im Bundestag die Wahrscheinlichkeit eines ungeordneten Brexit steigen sehen. Das Aufschnüren des Austrittsabkommens lehnen sie indessen ab. Brüssel wird aktivIn Brüssel läuft die Vorbereitung für den Notfall an. Der Sprecher von EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker bekräftigte, dass die EU-Kommission nun die gegenseitige Abstimmung mit den nationalen Regierungen über die Vorbereitung von Übergangsmaßnahmen im Falle eines ungeordneten Brexit intensiviere. Eine solche, aktivere Rolle Brüssels bei der Absprache über die konkreten Maßnahmen dürfte in den Hauptstädten begrüßt werden, da es in den vergangenen Monaten unter Diplomaten bereits Kritik daran gab, dass Brüssel die nationalen Regierungen bei der notwendigen Abstimmung über die Ernstfallplanung weitgehend allein lasse. Nur in einigen wenigen Fällen hat die EU die Notfallplanung bereits direkt an sich gezogen. Das betrifft vor allem die vorübergehenden Maßnahmen zur Sicherstellung einer möglichst störungsfreien Verrechnung von Euro-Derivaten (Euro-Clearing) und befristete Übergangsregeln für Zentralverwahrer von Wertpapieren. Der EU-Sprecher unterstrich, angesichts des gestiegenen Risikos eines No-Deal-Brexit nehme die EU-Kommission die Vorbereitung auf alle Eventualitäten “sehr ernst”.Das in Berlin verabschiedete Brexit-Übergangsgesetz trifft Vorkehrungen für eine zweijährige Übergangsfrist nach dem EU-Austritt Großbritanniens am 29. März. So sollen Bestimmungen im Bundesrecht, die die EU oder die Europäische Atomgemeinschaft erfassen, in dieser Phase auch für Großbritannien gelten. Für Einwanderungsbewerber in Deutschland und im Vereinigten Königreich soll bisheriges Recht gelten, wenn sie den Antrag noch vor Ablauf des Übergangszeitraums gestellt haben.