Bundestag erwägt Bundesbank-Auskunftspflicht
kjo/fed Frankfurt – Der Bundestag sondiert die Optionen, wie er auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) reagieren kann – und denkt über eine formalisierte Auskunftspflicht der Bundesbank gegenüber dem Bundestag nach. Das geht aus einem internen Arbeitspapier des Bundestags hervor, das der Börsen-Zeitung vorliegt.Das Verfassungsgericht hatte in seinem Urteil sowohl der EZB als auch dem Europäischen Gerichtshof vorgeworfen, jenseits ihrer Kompetenzen (“ultra vires”) zu agieren. Zugleich hielten die Richter der Bundesregierung und dem Bundestag vor, nicht dagegen vorgegangen zu sein, dass die EZB Staatsanleihekäufe beschlossen habe – ohne zu belegen, dass diese Maßnahme verhältnismäßig sei.Der Bundestag zieht daraus jetzt Konsequenzen, inwieweit er sich von der Bundesbank gründlicher informieren lassen will. Es sei “überlegenswert”, heißt es in dem internen Papier, ein Informationsrecht, wie es der Bundestag gegenüber der Bundesregierung hat, auch gegenüber der Bundesbank “gesetzlich zu verankern”. Schließlich müsse der Bundestag sich ja “im Rahmen seiner Integrationsverantwortung” mit der Durchführung des EZB-Staatsanleihekaufprogramms befassen. Das solle “regelmäßig” und “in einem geeigneten parlamentarischen Format” geschehen, heißt es ohne Nennung von Details.Das Arbeitspapier signalisiert, dass der Bundestag den kritischen Hinweis aus Karlsruhe nicht nur im engen Zusammenhang versteht, sondern daraus eine umfassendere Pflicht des Bundestags ableitet, sich mit den Aktivitäten der Notenbanken generell zu beschäftigen. Denn das Urteil “legt den Schluss nahe, dass die Beobachtungs- und Befassungspflichten des Deutschen Bundestags sich nicht auf das (Anleihekaufprogramm) PSPP beschränken, sondern sämtliche geldpolitischen Entscheidungen im Europäischen System der Zentralbanken umfassen”.