Bundestag schärft Anlegerschutz beim Delisting

Unionspolitiker kündigen Gesetzesnovelle an

Bundestag schärft Anlegerschutz beim Delisting

wf Berlin – Die Unionsfraktion im Bundestag macht sich nun offiziell für einen besseren Schutz der Aktionäre bei einem Delisting stark. “Nachdem die Rechtsprechung das Schutzniveau abgesenkt hat, muss nun der Gesetzgeber zügig tätig werden”, kündigten die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU, Elisabeth Winkelmeier-Becker, und der Berichterstatter für die Aktienrechtsnovelle, Stephan Harbarth, in Berlin an. “Insbesondere Minderheitsaktionäre müssen einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung erhalten.” Auch Aktionäre ausländischer Unternehmen, die an einer deutschen Börse notiert sind, sollen abgesichert werden.Der Schutz beim Delisting ist bislang nicht Teil des Entwurfs der Bundesregierung zur Aktienrechtsnovelle. Der Rechtsausschuss des Bundestages hörte gestern dazu Experten an. Die Abgeordneten nehmen diesen Punkt von sich aus in die Beratungen auf und folgen zugleich auch einem Petitum der Bundesländer. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus 2013. In der Sache “Frosta” hatte das Gericht verfügt, dass für ein Delisting weder Hauptversammlungsbeschluss noch Abfindungsangebot für die Aktionäre notwendig ist. 2002 hatte das Gericht noch beide Kriterien als erforderlich deklariert.Die Unionspolitiker argumentieren, dass der Rückzug eines Unternehmens von der Börse oftmals mit einem erheblichen Einbruch des Börsenkurses verbunden sei. Zudem büßten die Anleger die Möglichkeit ein, ihre Aktien jederzeit und ohne erheblichen Aufwand wieder zu veräußern. Verschiedene Unternehmen wie Celesio haben seit der neuen BGH-Rechtsprechung die Möglichkeit zum unkomplizierten Rückzug von der Börse genutzt. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) zählte 2014 rund 30 angekündigte Delistings und appelliert an den Gesetzgeber, in Sachen Anlegerschutz aktiv zu werden.