Bundestag setzt im EZB-Streit auf die Bundesbank

Experten legen Gutachten vor - EZB kauft weiter ein

Bundestag setzt im EZB-Streit auf die Bundesbank

ms Frankfurt- Im Streit über die EZB-Anleihekäufe sehen Experten des Bundestags vor allem die Bundesbank in der Pflicht, den vom Bundesverfassungsgericht verlangten Nachweis der Verhältnismäßigkeit zu erbringen. “Für diese Prüfung dürfte in erster Linie die Bundesbank zuständig sein”, zitierte die “Augsburger Allgemeine” gestern aus einem unveröffentlichten Rechtsgutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Grund sei, dass die Bundesbank aus dem Ankauf von Staatsanleihen aussteigen müsse, wenn dieser unverhältnismäßig sei.Das Bundesverfassungsgericht hatte Anfang Mai das EZB-Staatsanleihekaufprogramm PSPP (Public Sector Purchase Programme) als nicht konform mit dem Grundgesetz bezeichnet. Die Europäische Zentralbank (EZB) habe die Verhältnismäßigkeit nicht ausreichend überprüft und nachgewiesen. Das müsse sie binnen drei Monaten nachholen – sonst dürfe sich die Bundesbank nicht mehr beteiligen. Das Urteil war in vielen Teilen Europas kritisiert worden.Die EZB will nun einerseits keine weitere Eskalation mit Karlsruhe. Andererseits will sie aber auch keinen Präzedenzfall schaffen. Politik und Notenbanken ringen um einen Ausweg. Dabei richten sich die Blicke auch auf die Bundesbank als eine Art Vermittler. Ein möglicher Ausweg: EZB-Chefin Christine Lagarde erklärt sich im EU-Parlament, und das wird dann gegenüber Karlsruhe genutzt.Unterdessen kauft das Eurosystem weiter unbeirrt in großem Stil Anleihen. In der Woche bis vergangenen Mittwoch erwarben die EZB und die nationalen Notenbanken Wertpapiere im Wert von 36,1 Mrd. Euro, wie die EZB gestern mitteilte. Das waren kaum weniger als die 38,9 Mrd. Euro in der Vorwoche. Auf das Corona-Notfallanleihekaufprogramm PEPP (Pandemic Emergency Purchase Programme) entfielen 27,1 Mrd. Euro und auf PSPP 6,2 Mrd. Euro.