Bundesverfassungsgericht streicht Parteien 25 Mill. Euro
dpa-afx/Reuters Karlsruhe/Berlin
Das Bundesverfassungsgericht hat die 2018 beschlossene Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung für die politischen Parteien für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Es sei nicht ausreichend begründet worden, dass eine Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung um knapp 25 Mill. Euro erforderlich gewesen sei, begründete der Zweite Senat seine Entscheidung am Dienstag.
2018 hatte die große Koalition die staatliche Parteienfinanzierung um rund 25 Mill. auf 190 Mill. erhöht. Da die Summe an die Inflationsrate angepasst wird, liegt das Volumen inzwischen über 200 Mill. Euro. Gegen die Aufstockung hatten die damaligen Oppositionsparteien Grüne und FDP und die Linke Klage eingereicht. Da die Anhebung für verfassungswidrig erklärt wurde, gilt auch rückwirkend die alte Obergrenze von rund 165 Mill. Euro. Ob die Bundestagsverwaltung das gesamte Geld aus der Erhöhung zurückfordert, ist offen. Die meisten Parteien hatten das zusätzliche Geld nicht investiert.
Eine Erhöhung ist nach dem Urteil zwar weiterhin möglich, aber dafür werden Bedingungen gestellt. Es muss eine einschneidende Veränderung der Verhältnisse belegt werden. Die liegt laut Urteil nur vor, wenn nicht nur einzelne Parteien, sondern die Gesamtheit einen Mehrbedarf hat, um an der politischen Willensbildung des Volkes mitzuwirken.