CDU will mit Aktivrente Anreize für Arbeit im Alter schaffen
CDU will Rentner im Arbeitsmarkt halten
Steuerfreibetrag von 2.000 Euro soll Anreiz bieten
wf Berlin
Ein Steuerfreibetrag von 2.000 Euro soll Rentner auch nach der gesetzlichen Altersgrenze im Arbeitsmarkt halten. Dieses CDU-Modell der "Aktivrente" sei praktisch umsetzbar und sollte für zwei Jahre getestet werden, konstatierte der Generalsekretär der Partei, Carsten Linnemann, vor der Presse in Berlin. "Die Aktivrente ist gleichheitsrechtlich und dabei auch steuersystematisch gerechtfertigt", stellte Gregor Kirchhof, Professor für Wirtschafts- und Steuerrecht an der Universität Augsburg, zu dem Vorschlag fest. Kirchhof hat im Auftrag der CDU das Modell verfassungsrechtlich geprüft.
Ein gleitender Übergang in die Rente würde aus Sicht der CDU dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Tradition in Deutschland sei es, mit dem gesetzlichen Rentenalter von 100 auf null zu schalten, erklärte Linnemann. Umfragen zufolge seien 50% der Beschäftigten bei einer Steuervergünstigung bereit, auch über die Altersgrenze hinaus zu arbeiten. Altersbezüge seien noch mit dem Krankenversicherungsbeitrag belastet, aber nicht mehr mit dem Rentenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag. Kombiniert mit dem Steuerfreibetrag der Aktivrente "bleibt richtig etwas übrig", sagte Linnemann. "Das wird ein Aufbruchssignal sein."
Fiskalische Folgen offen
Der Steuerfreibetrag soll jedem aktiven alten Erwerbstätigen zustehen – Angestellten, Unternehmern und Beamten. Ausgeschlossen sollen jedoch Menschen sein, die ausschließlich von Kapitalerträgen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus stillen Beteiligungen leben. Vermieden werden müsse Steuergestaltung – etwa dass Menschen vorzeitig ein Arbeitsverhältnis beendeten oder ein Unternehmen vorzeitig übertragen werde.
Die CDU stellt sich deshalb eine starre Altersgrenze vor, die bei 63, 65 oder 67 Jahren liegen könnte. Fiskalische Effekte sind Linnemann zufolge nicht zu beziffern. Es sei nicht einschätzbar, wie viele Rentner von einer solchen Möglichkeit Gebrauch machen würden. Der zusätzliche Verdienst hätte aber einen positiven Effekt auf die Kaufkraft.
Kirchhof hält eine steuerliche Bevorzugung des Verdienstes im Alter nach dem verfassungsrechtlichen Gleichheitsgebot der Besteuerung für gerechtfertigt. Während ihres Erwerbslebens hätten die Älteren bereits zur Finanzierung des Gemeinwesens beigetragen. Altersbezüge seien ohnehin steuerpflichtig. Mit dem zusätzlichen Verdienst würden die Bezüge in einer höheren Progressionsstufe besteuert als eine vergleichbare Tätigkeit vor dem Eintritt in die Altersversorgung. Es widerspreche nicht dem Prinzip der steuerlichen Leistungsfähigkeit, den erhöhten Steuerzugriff im Alter durch einen Steuerfreibetrag zu mäßigen, argumentierte Kirchhof. Mehr als die Hälfte der OECD-Länder hätten besondere Erleichterungen von der Einkommensteuer für ältere Menschen. Auch die anvisierte Lenkungswirkung der Steuerbefreiung sei grundgesetzlich gerechtfertigt. Diese müsse nach einer gewissen Zeit evaluiert werden.