CBAM

CO2-Grenz­ausgleich soll Unter­nehmen schützen

Um die europäische Wirtschaft vor Konkurrenz aus Regionen zu schützen, in denen die klimapolitischen Vorgaben laxer sind, gibt es ein neues CO2-Grenzausgleichssystem. Importe bestimmter Produkte werden dann mit einer Abgabe versehen

CO2-Grenz­ausgleich soll Unter­nehmen schützen

ahe Brüssel

Um die europäische Wirtschaft vor internationaler Konkurrenz aus Regionen zu schützen, in denen die klimapolitischen Vorgaben deutlich laxer sind, soll ein neues CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt werden. Importe bestimmter Produkte werden im Zuge dieses Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) dann mit einer zusätzlichen CO2-Abgabe versehen.

Der neue Grenzausgleich wird schrittweise eingeführt und gilt zunächst nur für eine ausgewählte Anzahl von Gütern, denen die EU-Kom­mis­si­on ein hohes Carbon-Leakage-Risiko zuschreibt: Eisen und Stahl, Zement, Düngemittel, Aluminium und die Stromerzeugung. Für diese Produkte gilt bereits ab 2023 ein Meldesystem mit dem Ziel, eine spätere reibungslose Einführung zu erleichtern. Damit ist aber auch die Zahl der betroffenen Länder äußerst überschaubar. Die neue CO2-Abgabe bei den Importen in die EU werden dann ab 2026 fällig.

Der CBAM gilt als Ergänzung zum Emissionshandel und basiert ebenfalls auf einem Zertifikatesystem. Ziel ist neben dem Schutz auch, eine Abwanderung von EU-Unternehmen in Drittländer zu verhindern. Außerdem erhofft sich die EU-Kommission, so internationale Partner zu „motivieren“, ebenfalls eine striktere Klimapolitik zu fahren und damit den EU-Vor­ga­ben zu folgen. Der CBAM soll zugleich aber auch einen Beitrag zum EU-Haushalt leisten. Er gilt als einer der neuen Eigenmittel, die unter anderem helfen sollen, den Corona-Aufbaufonds zurückzuzahlen.