Corona

Corona-Testpflicht für Unternehmen kommt

Die Bundesregierung will Unternehmen trotz lautstarker Proteste von Wirtschaftsverbänden dazu verpflichten, ihren Mitarbeitern künftig mindestens einen Coronatest pro Woche anzubieten.

Corona-Testpflicht für Unternehmen kommt

sp/Reuters Berlin

Die Bundesregierung will Unternehmen trotz lautstarker Proteste von Wirtschaftsverbänden dazu verpflichten, ihren Mitarbeitern künftig mindestens einen Coronatest pro Woche anzubieten. Das sieht ein Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums vor, auf den sich die Koalitionsparteien kurz vor dem für heute geplanten Beschluss von einheitlichen Regeln zur sogenannten Corona-Notbremse geeinigt haben, wie die Nachrichtenagentur Reuters unter Berufung auf Regierungskreise berichtete. In der Wirtschaft stieß die Einigung auf die Pflicht für Testangebote auf Kritik. „Was die Bundesregierung jetzt plant, ist nicht weniger als eine weitere Misstrauenserklärung gegenüber den Unternehmen und ihren Beschäftigten in diesem Land“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeit­geberverbände (BDA), Steffen Kampeter. Da tröste es wenig, wenn in der nun absehbaren Testbürokratie nicht alle angedachten Maßnahmen umgesetzt würden.

Im Gesetzentwurf des Arbeitsministeriums heißt es, dass Firmen ihren Mitarbeitern mindestens einen Test pro Woche anbieten müssen. Für Beschäftigte, bei denen tätigkeitsbedingt ein erhöhtes Infektionsrisiko bestehe, sollen es zwei Tests sein. Die Kosten der für Arbeitnehmer freiwilligen Tests sollen die Ar­beitgeber tragen. Für die Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken und für das Anbieten der Tests werden in dem Entwurf „bis zum 30. Juni 2021 bis zu 130 Euro je betroffenem Beschäftigten“ angesetzt. Die SPD-Parteivorsitzenden Saskia Esken und Norbert Walter-Borjans hatten die Einigung in der Koalition verkündet. Dazu gehöre auch, dass die Kinderkrankentage für beschäftigte Eltern auch zur Betreuung von Kindern nach Kita-Schließungen von 20 auf 30 Tage im Jahr erhöht werden.

Neben der Testpflicht für Unternehmen und der Ausweitung der Kinderkrankentage will das Kabinett in der von Mittwoch auf heute vorgezogenen Sitzung Ergänzungen zum Infektionsschutzgesetz beschließen, um bundesweit einheitliche Regeln zur Eindämmung der Pandemie im Rahmen der sogenannten „Notbremse“ durchsetzen zu können. Unter anderem ist laut einem Entwurf vom Wochenende vorgesehen, dass ab 100 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen im betroffenen Landkreis eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens greifen soll. Ausnahmen soll es aus dringenden medizinischen oder beruflichen Gründen geben. Öffnungen von Geschäften müssen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz oberhalb von 100 wieder zurückgenommen werden. In den Schulen soll Präsenzunterricht mit regelmäßigen Tests bis zu einer Inzidenz von 200 möglich sein.

Das Bundeskabinett will die Regelungen heute beschließen, damit sie möglichst noch in dieser Woche den Bundestag und – falls erforderlich – den Bundesrat passieren können. Grundsätzlich gibt es in Bund und Ländern zwar überwiegend Zustimmung für bundeseinheitliche Regelungen der Notbremse, im Detail wird aber weiter gestritten. FDP und Grüne, auf deren Stimmen die Koalitionsparteien angewiesen sind, um die Änderungen im Schnellverfahren durch das Parlament peitschen zu können, haben bereits Änderungs­bedarf an dem Gesetzentwurf angemeldet.